Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Edewecht wird bei eigenen Veranstaltungen auf das Fliegenlassen von Luftballons verzichten und einen entsprechenden schriftlichen Appell an weitere durchführende Stellen im Gemeindegebiet richten.

 


RH Erhardt erläutert den Antrag und betont insbesondere, auch sogenanntes vergängliches Material von Ballons stelle eine Umweltbelastung dar, weitere Bestandteile wie z. B. Bänder seien dagegen in der Regel aus nicht vergänglichem Material und stellten daher zusätzlich auch eine Gefahr für bspw. Vögel dar, die durch Nahrungsaufnahme oder Verwendung beim Nestbau daran verenden könnten. Erheblich sei auch der große Verbrauch von Helium, welches deutlich sinnvoller im medizinischen Bereich einzusetzen und zudem in seinen Ressourcen begrenzt sei. Seiner Ansicht nach ließe sich ein Verzicht auf das Fliegenlassen von Ballons auch kleineren Kindern im Rahme der pädagogischen Konzepte sicherlich nachvollziehbar vermitteln.

 

In der anschließenden Aussprache findet der Antrag die einhellige Zustimmung des Ausschusses, ein Verbot sei jedoch schwer umzusetzen, weshalb ggf. durch entsprechende Appelle auf ein Umdenken hingewirkt werden solle. Wünschenswert sei auch eine entsprechende Berichterstattung der Presse, um ggf. auch über die Gemeindegrenzen hinaus für diese Thematik zu sensibilisieren.

 

1. GR Torkel führt aus, für eigene Einrichtungen, wie die kommunalen Kindertagesstätten und eigene Veranstaltungen könne das Fliegenlassen von Luftballons im Rahmen des Direktionsrechts unterbunden werden. Für Schulen könne diesbezüglich nicht in die Zuständigkeiten der Schulleitungen eingegriffen werden, gleiches gelte für Veranstaltungen Dritter. Hier könne die Verwaltung jedoch im Rahmen eines Appells um einen Verzicht auf solche Aktionen werben.

 

Sodann unterbreitet der Ausschuss dem VA folgenden