Beschlussvorschlag:

Der Entwurf der Satzung der Gemeinde Edewecht über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben (Feuerwehrgebührensatzung) nebst der zugehörigen Anlage Gebührentarif zu § 4“ wird in der vorgelegten Form beschlossen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland bekannt zu machen.

 


Nach GHS Gerdes-Röbens Erläuterung der Vorlage führt er auf Nachfrage stv. OrtsBM Niedrigs aus, auch freiwillige Brandsicherheitswachen seien grundsätzlich kostenpflichtig im Sinne der Satzung. Hier müssten ggf. Einzelfälle nochmals betrachtet werden.

 

Auf Grundmandatar Kortes Frage teilt GHS Gerdes-Röben mit, die Gebühren für den Einsatz des Rettungsbootes seien deshalb so hoch, weil das Boot kaum zum Einsatz komme. Eine Kostenerstattung für den Einsatz des Rettungsbootes komme jedoch mutmaßlich nur selten in Betracht, weil es sich entweder um unentgeltlich zu erfüllende Einsätze handele oder diese andernfalls über einschlägige Versicherungen abgedeckt seien.

 

Stv. OrtsBM Niedrig bittet, die Ermittlung der zu erstattenden Kosten im Rahmen einer Gemeindekommandositzung einmal grundlegend zu erläutern, um zu gewährleisten, dass die anzufordernden Kosten sodann in allen Wehren einheitlich berechnet werden.

 

Sodann unterbreitet der Ausschuss dem Rat über den VA folgenden