RH Jacobs bittet, auch die grds. in gutem Zustand befindlichen Gehwege wie z. B. in Höhe des Kreisels beim Combi-Markt regelmäßig zu pflegen und insbesondere freizuschneiden, um die optimale und sichere Nutzung der eigentlichen Wegefläche zu ermöglichen und eine Verwerfung des Pflasters durch zu starkes Wuchern der angrenzenden Bepflanzung zu verhindern. Er habe in letzter Zeit allein aus Jeddeloh drei zugewachsene Gehwege über den Schadensmelder gemeldet, hiervon sei bisher lediglich einer freigeschnitten worden.

 

1. GR Torkel führt aus, wenn die Gemeinde selbst zuständig sei, würden entsprechende Arbeiten durch den Bauhof i. d. R. zeitnah erledigt. In der Mehrzahl der Fälle stehe die maßgebliche Bepflanzung jedoch in privatem Eigentum, weshalb dort nur ordnungsrechtlich mit allen gesetzlich vorgesehen Fristen und Möglichkeiten gehandelt werden könne. In solchen Fällen könne bis zur Beseitigung der Missstände in manchen Fällen eine längere Zeit vergehen. Bzgl. des Bereichs um den Kreisel beim Combi-Markt sei mit der Eigentümerin der entsprechenden Flächen bereits Kontakt aufgenommen worden.