RH Krüger bezieht sich noch einmal auf die Beratungen zu TOP 6.1 der heutigen Sitzung und teilt mit, der als ein Hinderungsgrund für eine Ausweisung von Bauflächen in dem diskutierten Gebiet vor der Osterschepser Schule angeführte Wall befinde sich gar nicht auf dem in Rede stehenden Areal, weshalb einer Ausweisung als Bauland nichts entgegenstehe.