1. GR Torkel berichtet, es habe ein erstes Arbeitstreffen zum Verkehrskonzept stattgefunden. Schwerpunktthemen seien u. a. der Fahrrad- und der Schwerlastverkehr gewesen. Es werde auf die Ergebnisse der Zählungen gewartet und es sei eine Übereinkunft erzielt worden, das Zählergebnis vor einer Beratung in den Gremien zunächst im Arbeitskreis auszuwerten.

 

Bzgl. der Fahrradstraße habe der Rat Gemeinde Bad Zwischenahn am 07.07.2020 einen Grundsatzbeschluss gefasst. Die damit einhergehende Beteiligung der Öffentlichkeit habe sehr positive Rückmeldungen gezeitigt. Einige Detailpunkte wie z. B. die Zugänglichkeit des Hauses der Vereine in Wildenloh seien noch in Gesprächen zwischen den Gemeinden Bad Zwischenahn und Edewecht zu klären. Die Gemeinde Bad Zwischenahn habe eine Kontaktaufnahme zu gegebener Zeit avisiert. Derzeit werde von der Gemeinde Bad Zwischenahn gemeinsam mit dem Landkreis geprüft, ob eine Planfeststellung in einem förmlichen Verfahren notwendig sei und wie die Straßenverkehrsbehörde mit den detaillierten Anforderungen umgehe. Über den Fortgang werde zu gegebener Zeit weiter berichtet.

 

Zum Modellprojekt Tempo 30 gebe es noch keinen neuen Sachstand. Die Messungen dauerten noch an, der zeitliche Ablauf der Testphase werde derzeit in Abstimmung mit dem Ministerium erarbeitet. Auch hierzu werde zu gegebener Zeit weiter berichtet.

 

Bei der heutigen Bereisung, so 1. GR Torkel weiter, sei die Aufbringung von Piktogrammen auf die Fahrbahn vor bspw. dem Kindergaren Osterscheps zur Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 diskutiert worden. Dies wurde seitens des Landkreises jedoch abschlägig beschieden. Auch bzgl. verschiedener Anträge auf Geschwindigkeitsreduzierungen sei vom Landkreis zwischenzeitlich ein ablehnender Bescheid für die Alpenrosenstraße in Kleefeld eingegangen. Die Gefahrenlage reiche in Verbindung mit den einschlägigen Verwaltungsvorschriften für eine solche Maßnahme nicht aus. Zu den anderen Anträgen lägen noch keine Bescheide vor. Verwaltungsseits werde diesbezüglich auch weiterhin das Gespräch mit der Straßenverkehrsbehörde gesucht. Das diskutierte Überholverbot auf der L 828 in Höhe Rudenbrook werde derzeit bei der zuständigen Behörde im Zuge einer neuen Beschilderungsplanung noch bearbeitet.