Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, Planungen einschließlich einer Kostenermittlung für die Fortführung eines kombinierten Fuß- und Radweges Richtung Oldenburg ab „Alte Weide“ über „Im Plaggen“ bis zum Ortsausgangsschild unter Erhaltung des bestehenden Grabens vorzubereiten.

 


Nach Erläuterung des Antrages durch RF Exner ergänzt RH Frahmann, durch diese Maßnahme könne auch der Ortseingang besser kenntlich gemacht werden.

 

RH Jacobs kann dem Ausbau des Gehweges von der Straße „Im Plaggen“ bis zum Ortsausgang zustimmen. Für die Strecke „Alte Weide“ bis „Im Plaggen“ könne er nur zustimmen, sofern ein kombinierter Fuß- und Radweg gewünscht werde. RF Exner konkretisiert, gewünscht werde die Verlängerung des vorhandenen kombinierten Weges.

 

RH Korte befürchtet, auch für die Fortführung des kombinierten Geh- und Radweges reiche die vorhandene Fläche nach den geltenden Vorschriften nicht mehr aus. Die gewünschte Gehweglösung finde seine Unterstützung, der Ausbau zu einem kombinierten Fuß- und Radweg zwischen „Alte Weide“ und „Im Plaggen“ dagegen nicht.

 

RH Erhardt bittet, in diesem Zusammenhang unbedingt auf den Erhalt des vorhandenen Grabens zu achten und diesen nicht zu verrohren.

 

AV Vehndel schlägt vor, die Verwaltung zu beauftragten, Planungen für eine mögliche Umsetzung zu erarbeiten und zur weiteren Beratung vorzulegen. RH Jacobs unterstützt diesen Vorschlag, insbesondere müsse vorab geklärt werden, welche Breiten für den Gehweg bzw. einen kombinierten Geh- und Radweg zu beachten seien.

 

Diesen Vorschlägen schließt sich RF Exner an und gibt zu bedenken, möglicherweise gebe es für die Fortführung bereits bestehender Wege gesonderte Regelungen, die es ermöglichten, das Recht aller Anwohnenden auf ordnungsgemäße Erschließung der Grundstücke zu bedienen. Die Erhaltung des vorhandenen Grabens solle in den Prüfauftrag der Verwaltung aufgenommen werden.

 

Sodann formuliert AV Vehndel für eine Beschlussfassung im VA folgenden