Beschlussvorschlag:

Die in der Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses erarbeitete Prioritätenliste wird unter Einfügung der Gesamtmaßnahmen „Entwicklung Gesamtbereich altes Stadion einschl. Schaffung eines Planschbeckens bzw. Kleinstkinderbereiches“ und „Spielplätze“ in die Prioritätsstufe 1 beschlossen.

 

 


Namens seiner CDU-Fraktion weist RH Bischoff zunächst darauf hin, aufgrund der durch die Corona-Pandemie verursachten ungewissen Wirtschaftslage müsse künftig noch besser gewirtschaftet werden als bisher. Er plädiert dafür, die Entwicklung des alten Stadiongeländes in Süd-Edewecht gemeinsam mit der ohnehin dort aufgeführten Sanierung des Parkplatzes Parkstraße in die Prioritätsstufe 1 aufzunehmen und zur Finanzierung zum einen acht bis zehn Grundstücke aus dem Areal für Wohnungsbauzwecke zu veräußern und zum anderen zu versuchen, Fördermittel aus dem Programm zur Dorfentwicklung zu akquirieren. Die Modernisierung bzw. Wiederherstellung der kommunalen Spielplätze sei für die Familien im Gemeindegebiet ein wichtiges Thema und müsse daher ebenfalls in die Prioritätsstufe 1 aufgenommen werden. Darüber hinaus schlägt er vor, künftig pro Jahr den Fokus jeweils auf maximal zwei investive Großprojekte zu legen, wodurch Finanzen geschont und personelle Ressourcen zielführender eingesetzt werden könnten.

 

RF Taeger unterstützt diese Vorschläge namens ihrer SPD-Fraktion und konkretisiert, die Nachnutzung des alten Stadiongeländes müsse mindestens kostenneutral umgesetzt werden. Sie schlägt vor, Investitionsprojekte mit allen klar definierten Details zur besseren Übersichtlichkeit künftig möglichst zusammenhängend darzustellen und hieraus Teilprojekte zu entwickeln, die sodann nacheinander, ggf. in unterschiedlichen Prioritätsstufen, abgearbeitet und finanziert werden können. Dies gelte neben der Entwicklung des alten Stadiongeländes insbesondere auch für die anstehenden unterschiedlichen Maßnahmen bzgl. Bau, Verkehr, Außenanlagen etc. auf dem Campus Friedrichsfehn. In diesem Zusammenhang erscheint ihr noch unklar, wie die von der Verwaltung berichteten Anträge auf Förderungen für Sporthallensanierungen in die Prioritätenliste aufgenommen werden sollten. Abzustimmen sei aus ihrer Sicht noch die Situation bzgl. des Fahrzeugpools der Feuerwehren und die Umsetzung bestimmter Maßnahmen nach Fertigstellung des Verkehrskonzeptes.

 

BMin Lausch führt zu der Frage bzgl. Fördermitteln für Sporthallensanierungen aus, für weitere Planungen müsse jeweils zunächst der Zuwendungsbescheid des Zuwendungsgebers, hier des Bundes, abgewartet werden. Diesbezüglich sei die Verwaltung in enger Abstimmung mit den zuständigen Bundestagsabgeordneten. Die Heinz zu Jührden Halle sei für eine Förderung in 2020 im Übrigen nicht zum Zuge gekommen, finde jedoch wahrscheinlich Berücksichtigung in 2021. Die Friedrichsfehner Mehrzweckhalle sei in der Hoffnung angemeldet worden, durch eine Aufstockung der Bundesmittel frühestens 2021 ebenfalls Berücksichtigung finden zu können.

 

RH Heiderich-Willmer stimmt namens seiner Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Ausführungen der CDU- und SPD-Fraktion zu. Er schlägt darüber hinaus vor, zunächst eine Grundsatzentscheidung zu treffen, ob die in Prioritätsstufe 3 aufgeführte Schaffung eines Planschbeckens nach jahrelanger Verschiebung grundsätzlich noch als notwendig erachtet wird. Hierzu merkt BMin Lausch an, bei der Sanierung des Bades in den Jahren 1999/2000 sei das seinerzeitige Kleinstkinderbecken entfernt worden, es bestehe jedoch nach wie vor der Wunsch, ein solches wiederherzustellen. RH Heiderich-Willmer führt weiter aus, seine Fraktion sehe allerdings den in der Prioritätsstufe 1 aufgeführten Grunderwerb für Wohn- und Gewerbegebiete auch im Zusammenhang mit dem Städtebaulichen Entwicklungskonzept nach wie vor kritisch, ebenso den Ausbau des Breeweges in der vorgeschlagenen Weise. Aus diesen Gründen könne seine Fraktion einer solchen Priorisierung letztlich nicht zustimmen.

 

Auch Grundmandatar Korte stimmt für seine UWG-Fraktion den Vorschlägen der CDU- und SPD-Fraktion grundsätzlich zu. Er bittet jedoch, zu überlegen, ob aus der Vielzahl der kommunalen Spielplätze an geeigneten Stellen einige wenige aufgegeben und die dadurch eingesparten Kosten für die Ertüchtigung der übrigen aufgewendet werden könnten. Die in der Prioritätsstufe 1 aufgeführte Dachsanierung des Flüchtlingswohnheims mit einem Kostenvolumen von 1 Mio. € sei aus seiner Sicht nicht mehr zielführend, weswegen hierüber noch einmal beraten werden solle. Er sehe hier tendenziell eher einen Abbruch der vorhandenen Gebäude und ggf. in einigen Jahren die Errichtung eines Neubaus.

 

RF Taeger stellt die grundsätzliche überfraktionelle Einigkeit bzgl. der Priorisierung des alten Stadiongeländes fest. Dennoch gebe es in den Feinheiten der Umsetzung der Maßnahme sicherlich unterschiedliche Ansichten. Sie plädiert im Namen ihrer Fraktion bspw. dafür, Grundstücke aus diesem Areal so zu vermarkten, dass diese für die durchschnittliche Edewechter Bürgerschaft erschwinglich seien, von einem Höchstgebotsverfahren somit abzusehen und ggf. einen etwas größeren Anteil des Areals für eine Wohnbebauung vorzusehen, um die Finanzierung des Gesamtprojektes gewährleisten zu können. Zur ersten Position der Prioritätsstufe 1, Darlehenstilgung, bittet sie um Auskunft, ob der dort ausgewiesene hohe Betrag ggf. durch Anpassungen bei den Tilgungsleistungen verringert werden könne. Hierzu führt FBL Pannemann aus, es handele sich um vertraglich vereinbarte Tilgungsverpflichtungen, bei denen aus seiner Sicht solche Änderungen kaum möglich seien. Hinsichtlich der geplanten Entschuldung und der niedrigen Zinslast seien solche Änderungen aus seiner Sicht auch nicht geboten. SGL Holling ergänzt, der größte Teil der Schuldenlast bestehe aufgrund zinsfreier Kreisschulbaukassen-Darlehen gegenüber dem Landkreis. Ein Ausscheren aus den vertraglichen Vereinbarungen sei insbesondere auch aus Gründen der Gleichbehandlung aller kreisangehörigen Kommunen sicherlich nicht möglich. Auch die KfW-Darlehen liefen über einen bestimmten Zeitraum mit festen Bedingungen, die im Übrigen ebenfalls sehr zinsgünstig gestaltet seien. Insofern sehe auch er kaum Spielraum für Verhandlungen.

 

AV Brunßen weist darauf hin, sofern weitere Maßnahmen in die Prioritätsstufe 1 aufgenommen werden, müssten im Gegenzug andere Maßnahmen in nachfolgende Prioritätsstufen verlagert werden. Dabei sei zu beachten, dass nicht alle in die Prioritätsstufe 1 aufgenommenen Maßnahmen bereits im kommenden Jahr begonnen oder umgesetzt werden könnten, jedoch als nächstes nach Abarbeitung der vorrangig rangierenden Maßnahmen umzusetzen seien. Einigkeit herrsche offenbar darüber, die Projekte „Entwicklung Gesamtbereich altes Stadion einschl. Schaffung eines Planschbeckens bzw. Kleinstkinderbereiches“ und „Spielplätze“ in die Prioritätsstufe 1 aufzunehmen. Hierzu wird allseitige Zustimmung signalisiert. Er bittet sodann die Verwaltung, diese Projekte in die Prioritätsstufe 1 aufzunehmen.

 

FBL Pannemann weist darauf hin, innerhalb der Prioritätsstufen gebe es eine weitere Abstufung der Maßnahmen nach Dringlichkeit als Grundlage für den Entwicklungs- und Finanzplanungszeitraum. Insofern sei es wichtig, für die beiden vorgenannten Maßnahmen die Einordnung in die Rangfolge vorzunehmen. Sodann müsse die Finanzierung entsprechend geplant werden, weil der Zeitraum für die Abarbeitung der Maßnahmen der Prioritätsstufe verbindlich vorgegeben sei.

 

AV Brunßen weist auf die Optionen hin, bereits heute eine Rangierung innerhalb der Prioritätsstufe 1 vorzunehmen, oder durch die Fraktionen eine Rangierung bis zur nächsten VA-Sitzung vorzubereiten. SGL Holling ergänzt, bei Aufnahme der beiden o. g. Maßnahmen in die Prioritätsstufe 1 wachse die Kostenkalkulation für diese Stufe um rd. 1,5 Mio. € an. Es müsse sodann geprüft werden, wie sich die Kosten im entsprechenden Finanzplanungszeitraum darstellen ließen.

 

AV Brunßen schlägt vor, heute zu beschließen, die beiden o. g. Maßnahmen in die Prioritätsstufe 1 aufzunehmen und nach Prüfung möglicher Einnahmen aus Zuschüssen bzw. Fördermitteln über die Rangierung innerhalb dieser Stufe und die Verteilung von Teilprojekten über mehrere Jahre zu beraten. Er stellt sodann den Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den Erwerb von Wohn- bzw. Gewerbeflächen aus der Prioritätsstufe 1 zu nehmen, zur Debatte. Dieser Vorschlag findet bei den übrigen Ausschussmitgliedern keine Zustimmung. Bzgl. des ebenfalls von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen thematisierten Ausbaus des Breeweges gehe er von einer Teilfinanzierung durch Zuschüsse des Landes aus. Hierzu weist FBL Torkel darauf hin, aufgrund gestiegener technischer Anforderungen sei eine erhebliche Kostensteigerung auf geschätzt. 2,6 Mio. € für die Maßnahme zu erwarten. Korrespondierend werde sich die Förderung entsprechend anteilig verändern. Zur Zeit der Aufstellung der Prioritätenliste seien diese Punkte noch nicht bekannt gewesen. RF Taeger weist noch einmal auf den Wunsch ihrer SPD-Fraktion hin, über diese Maßnahme nach Vorliegen des Verkehrsgutachtens noch einmal eingehend zu beraten, um hohe Ausgaben für einen ggf. nicht zielführenden Ausbau zu vermeiden. Diesem Vorschlag stimmt RH Heiderich-Willmer zu. AV Brunßen regt an, die Maßnahme Breeweg zunächst unter Vorbehalt zu setzen. FBL Torkel weist darauf hin, dieser Punkt stehe bereits auf der Tagesordnung der nächsten Straßen- und Wegeausschusssitzung am 05.10.2020.

 

Bzgl. des Flüchtlingswohnheimes, so AV Brunßen weiter, bestehe seiner Auffassung nach fraktionsübergreifend ebenfalls der Wunsch nach weiteren Beratungen, weshalb dieser Punkt ebenfalls zunächst unter Vorbehalt gestellt und bei nächster Gelegenheit in den einschlägigen Gremien möglichst in öffentlicher Sitzung zur Diskussion gestellt werden sollte. BMin Lausch weist darauf hin, dieser Punkt bedürfe ausführlicher Vorbereitungen durch die Verwaltung. Eine Kostenermittlung bzgl. des Gebäudes sei bereits durchgeführt worden, hierüber könne gerne berichtet werden. Zu beachten sei dabei jedoch, dass die Gemeinde zur Unterbringung von Obdachlosen und Geflüchteten verpflichtet sei. Hier gelte es, in einem gemeinsamen Prozess zu erarbeiten, wie die Gemeinde künftig diesen Pflichten nachkommen wolle.

 

Mit diesen Änderungen unterbreitet der Ausschuss sodann dem VA folgenden