Nach Erläuterung der Berichtsvorlage anhand einer Präsentation (Anlage 2 zu diesem Protokoll) durch FBL Sander führt er auf RH Dr. Fittjes Anmerkung, in Anbetracht der für 2021 prognostizierten Zahlen müsse nicht mittel-, sondern kurzfristig reagiert werden, weiter aus, die tatsächliche Entwicklung der Kinderzahlen sei nur schwer vorhersehbar und müsse selbstverständlich auch unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Tagespflegeplätze genau beobachtet werden. SGL Schöbel ergänzt, ein umfassender Ausbau von Krippenplätzen dürfe nicht dazu führen, die Existenzgrundlagen der Tageseltern zu vernichten. Umgekehrt könnten Tageseltern aufgrund ihrer Selbständigkeit kurzfristig ihre Tätigkeit einstellen. Insofern bedürfe jede Entscheidung einer genauen Abwägung.

 

Auf RH Dr. Fittjes Nachfrage, ob neben der Tagespflegestelle „Rasselbande“ in der Holljestraße noch weitere Tagespflegestellen aufgrund der Corona-Problematik ihre Tätigkeit aufgegeben hätten, führt GB Borm aus, die Großtagespflege „Rasselbande“ sei nicht wegen der Corona-Problematik eingestellt, sondern die für zwei Tagesmütter konzipierte Einrichtung lediglich auf eine normale Tagespflege mit einer Tagesmutter in privaten Räumlichkeiten reduziert worden, weil eine zweite Tagesmutter dort nicht mehr zur Verfügung gestanden habe.

 

RH Reil bittet um Auskunft, ob die in der Berichtsvorlage aufgezeigte Problematik der Personalakquise auch die kommunalen Einrichtungen betreffe. Hierzu erläutert FBL Sander, auch für die kommunalen Einrichtungen ließen sich seit Jahren Fachkräfte nur unter hohem Personalaufwand der Verwaltung finden. Ein Grund für die Schwierigkeiten sei sicherlich, dass auch die Erziehungsfachkräfte vorwiegend im Vormittags- oder Ganztagsbereich und zudem mit höheren Stundenzahlen arbeiten wollten. SGL Schöbel ergänzt, bisher habe der Personalstamm immer noch ausgereicht, um alle benötigten Gruppen anbieten zu können.

 

Zu RF Garlichs-Kappmeiers Bedenken merkt FBL Sander an, der DRK-Kindergarten in Friedrichsfehn könne zum 01.10.2020 mit vier Gruppen starten. Die Problematik der personell nicht ausgestatteten und damit nicht anzubietenden dritten Krippengruppe habe durch Umorganisation in Zusammenarbeit mit der benachbarten kommunalen Einrichtung Lüttefehn kompensiert werden können. Auf diese Weise könnten insgesamt ausreichend Gruppen für den aktuellen Bedarf angeboten werden.

 

Zu RF Garlichs-Kappmeiers Wunsch auf Besichtigung der neuen DRK-Einrichtung führt BMin Lausch aus, angesichts der nach wie vor bestehenden Corona-Problematik sei in Absprache mit den Fraktionen vereinbart worden, zur offiziellen Übergabe der Einrichtung im kleinen Kreis in dieser Woche lediglich AV Gröber als Vertreter des Rates einzuladen. Ein Tag der offenen Tür, wie dies in ähnlichen Fällen bisher üblich gewesen sei, könne aus bekannten Gründen leider nicht angeboten werden.

 

Elternvertreterin Joost bittet, das Konzept der Erst- und Zweitkräfte in kommunalen Einrichtungen zu überdenken, um bei der Personalakquise wettbewerbsfähiger zu werden. Hierzu führt SGL Schöbel aus, die einzelnen Stellen der Gruppen würden jeweils anhand der zu verrichtenden Tätigkeiten ausgeschrieben und tarifkonform vergütet. Im Zweitkraftbereich vergüte die Gemeinde Edewecht ihre Beschäftigten übertariflich, da man freiwillig eine Vergütungsgruppe über der tariflich vorgesehenen Gruppe zahle. Hierbei seien Sozialassistentinnen*assistenten Zielgruppe für die Zweitkraft- und Erzieher*innen Zielgruppe für die Erstkraftstellen. Es komme dabei durchaus vor, dass gerade für die Erziehertätigkeit ausgebildete Berufsanfänger*innen zu Beginn ihrer Tätigkeit gerne zunächst Zweitkraftstellen besetzen wollten. In der Regel würden diese Kräfte nach einiger Zeit auf Erstkraftstellen wechseln. Es sei im Übrigen üblich, dass Menschen nach ihren Tätigkeiten bezahlt würden, nicht nach ihrer Ausbildung.

 

Auf RH Diedrichs Nachfrage führt BMin Lausch aus, ein großer Teil der besetzten Nachmittagsplätze entspreche sicherlich nicht den vorrangigen Elternwünschen. Dies sei insbesondere der Fall, wenn ältere Geschwisterkinder vormittags in Kindertagesstätten betreut würden oder bereits zur Schule gingen. Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Kinderbetreuung bestehe im Übrigen nur für eine vierstündige Betreuung pro Tag. Ein Anspruch auf Berücksichtigung von Wunschzeiten sei gesetzlich nicht vorgesehen. Diese seien dann zu berücksichtigen, wenn zwingende Abwesenheitszeiten der Erziehungsberechtigten nachgewiesen würden. Bedacht werden müsse in diesem Zusammenhang auch, sollten alle Wünsche der Eltern immer Berücksichtigung finden, müsse nochmal ein größeres Raumangebot geschaffen werden und die Personalakquise würde weiter erschwert, weil große Teile der Fachkräfte nur noch mit wenig attraktiven geringeren Wochenstunden beschäftigt werden könnten.

 

Auf RH Krallmanns Nachfrage führt FBL Sander aus, eine Abfrage zum Ausbau der Sonderöffnungszeiten auf bspw. Nachtstunden oder andere für u. a. Schichtarbeitende attraktive Zeiten sei in rd. 99% der Rückläufe als nicht notwendig angesehen worden. Insofern sei diese Überlegung derzeit zurückgestellt. Die üblichen Sonderöffnungszeiten würden gut genutzt und jeweils dem tatsächlichen Bedarf angepasst.

 

Letztlich wird vom Ausschuss der