Beschlussvorschlag:

Der Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindergärten in der Trägerschaft der Gemeinde Edewecht in der vorgelegten Form wird zugestimmt.


GA Temmen trägt vor, dass die Kindergärten der Gemeinde Edewecht eine jährliche Betreuungszeit von elf Monaten vorsähen. Im Sommer seien die Kindergärten für vier Wochen geschlossen. In dieser Zeit fände aber eine Ferienbetreuung statt. Zur Finanzierung dieses zusätzlichen Angebotes sähe die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindergärten in der Trägerschaft der Gemeinde Edewecht einen wöchentlichen Beitrag von einem Viertel der monatlichen Kindergartengebühr vor. Da für Kinder im beitragsfreien Kindergartenjahr keine Gebühr zu entrichten sei, werde der Beitrag für die Ferienbetreuung nach der Einkommensstufe 1 erhoben. Diese gelebte Verwaltungspraxis sei in der Gebührensatzung aufzunehmen.

 

Ohne weitere Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden