Ein Einwohner bittet um Auskunft, warum die Geltungsbereiche der beiden Satzungen für Edewecht mit 25 m Tiefe und Friedrichsfehn mit 30 m Tiefe unterschiedlich ausgestaltet sind.

 

SGL Knorr führt aus, die unterschiedliche Regelung sei gewollt und beruhe auf unterschiedlichen tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten. An der Dorfstraße bestünden etwas andere Grundstrukturen als an der Hauptstraße in Edewecht.