Ein Einwohner bittet unter Verweis auf die seiner Ansicht nach ohnehin desolate Parksituation im Ortskern an der Friedrichsfehner Straße um Auskunft, ob für eine neue Arztpraxis an der Friedrichsfehner Straße drei Parkplätze an der Dorfstraße 1 ausgewiesen sind. Eine solche Lösung erscheine ihm lebensfremd.

 

Verwaltungsseits wird ausgeführt, eine solche Lösung sei im Rahmen einer Baulast durchaus korrekt. Für das Genehmigungsverfahren sei im Übrigen der Landkreis zuständig.

 

Der Einwohner bittet sodann die politische Vertretung, bei weiteren Bauten an der Friedrichsfehner Straße darauf zu achten, den Parkbedarf an der Friedrichsfehner Straße nicht weiter zu verstärken.