Beschlussvorschlag:

Für die Anschaffung von digitaler Ausstattung der Schulen in der Gemeinde Edewecht im Rahmen des DigitalPaktSchule wird ein Festbetrag in Höhe von 350.000,- € für das Haushaltsjahr 2021 eingeplant.

 


Nach kurzer Erläuterung der Beschlussvorlage durch FBL Sander stellt er auf RF Täegers Nachfrage klar, die ebenfalls vom DigitalPakt gedeckten 150.000 € für die flächendeckende WLAN-Ausstattung entfielen auf das laufende Haushaltsjahr, die in der Beschlussempfehlung vorgesehenen 250.000 € für digitale Ausstattung beträfen das Haushaltsjahr 2021. Die Kosten für die WLAN-Ausstattung würden ebenfalls durch den DigitalPakt erstattet. Ein Vergabevorschlag bzgl. der WLAN-Ausstattung werde dem VA in seiner nächsten Sitzung vorgelegt.

 

Unter Verweis auf das Zitat „Die äußeren Umstände zwingen uns nun deutlich schneller zu reagieren.“ aus dem Antrag der GOBS Friedrichsfehn schlägt RF Taeger vor, den für das Haushaltsjahr 2021 vorgesehenen Betrag zu erhöhen, zumal diese Ausgaben aufgrund der Erstattung durch den DigitalPakt nicht zu Lasten der Gemeinde Edewecht gingen.

 

In diesem Zusammenhang erläutert SGL Schöbel, in diesem Jahr seien im Rahmen des DgitalPakt bereits 43.000 € ausgegeben worden. In den Herbstferien solle sodann das flächendeckende WLAN für ca. 120.000 € umgesetzt werden. In diesem Zusammenhang habe eine örtliche Firma geprüft, wo die entsprechenden Access-Points gesetzt werden müssen, noch nicht überprüft worden seien dagegen die LAN-Dosen. Die evtl. notwendigen Kosten dafür könnten deshalb noch nicht beziffert werden. Insofern könne derzeit davon ausgegangen werden, dass aus dem für die Gemeinde insgesamt zustehenden Budget aus dem DigitalPakt noch ca. 640.000 € zur Verfügung stünden. Für dieses Jahr stünden zudem noch die Eigenmittel in Höhe von 20.000 € für eine Unterstützung durch externe Fachkräfte bei der Erstellung von Medienbildungskonzepten zur Verfügung.

 

FBL Sander ist es wichtig, auf die Anschaffung passender Geräte zu achten. Aus diesem Grunde werde morgen eine Präsentation einer Fachfirma für alle Schulen angeboten, um mögliche Geräte kennenzulernen. Eine weitere Firma werde ebenfalls noch eingeladen. Ziel sei, möglichst einheitliche Geräte für alle Schulen anzuschaffen, um z. B. die Administration zu vereinfachen.

 

RH Frahmann unterstützt den Vorschlag, den Ansatz für 2021 zu erhöhen und weist unter dem Aspekt der Wichtigkeit adäquater digitaler Ausstattung noch einmal darauf hin, die unter TOP 5 der vorangegangenen gemeinsamen Sitzung des Schul- und Bauausschusses empfohlene Variante „V8“ sei schon deshalb sinnvoll, weil die dadurch möglichen Einsparungen für diesen Zweck verwendet werden könnten. Wichtig sei, genau nachzuweisen, wofür die Gelder angedacht seien. FBL Sander erläutert, die einem Teil der Schülerschaft zur Verfügung gestellten Endgeräte unterfielen der Zuständigkeit des Landes. Bzgl. der Folgekosten wie Administration und Ersatzbeschaffung gebe es allerdings noch keine verbindlichen Regelungen.

 

Auf RH Frahmann Befürchtung, die Grundschulen würden bei der Digitalisierung abgehängt, führt FBL Sander aus, die weiterführenden Schulen könnten aufgrund ihrer besseren Ausstattung mit Leitungsstunden schneller auf die sehr komplexen Thematik reagieren. Von der Astrid Lindgren-Schule und der GS Edewecht lägen bereits Entwürfe von Medienbildungskonzepten und entsprechende Anträge vor. Hierüber müssten noch weitere Gespräche geführt werden, um zu optimalen Ergebnissen zu kommen und die zur Verfügung gestellten Mittel verantwortungsvoll einzusetzen. Zudem sei mit einer flächendeckenden Breitbandversorgung und damit der Nutzungsmöglichkeit auf breiter Basis frühestens Ende 2021 zu rechnen.

 

RH Kuhlmann bittet, die Schulen zu ermutigen, die erforderlichen Schritte zur Digitalisierung bald anzugehen.

 

RF Taeger stellt abschließend den Antrag, den Ansatz für 2021 auf 350.000 € zu erhöhen.

 

Sodann unterbreitet der Ausschuss dem VA folgenden geänderten