Beschlussvorschlag:

Für die Anschaffung, Lieferung und Montage von 12 Beamern und Leinwänden für die Klassenräume des C- und M-Traktes der Edewechter Oberschule wird für das Haushaltsjahr 2021 ein Betrag in Höhe von 15.000,- € eingeplant.

Für die Anschaffung von 34 Laptops und 7 Mini-PC´s inklusive der erforderlichen Softwarelizenzen für die AUR und FUR der Edewechter Oberschule wird für das Haushaltsjahr 2021 ein Betrag in Höhe von 30.000,- € eingeplant.

Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt, dass die Zuwendungsbestimmungen gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der IT-Infrastruktur und der IT-Ausstattung in Schulen erfüllt sind.

 


FBL Sander erläutert zunächst die Beschlussvorlage und weist insbesondere darauf hin, einige Schulen verfügten noch nicht über eine adäquate Breitbandversorgung, was ein zügiges Erarbeiten einschlägiger Anträge erschwere. Die Edewechter Oberschule sei aufgrund ihrer vorhanden Breitbandanbindung in der glücklichen Lage, bereits jetzt von Mitteln aus dem DigitalPakt zu profitieren und weitere digitale Ausstattung im Rahmen des Medienbildungskonzeptes anzuschaffen. Das der Schule aus dem DigitalPakt zustehende Kontingent sei dadurch im Übrigen noch lange nicht ausgeschöpft.

 

RF Garlichs-Kappmeier begrüßt die geplanten Anschaffungen und bittet um Auskunft, ob in den Kosten auch die notwendige Wartung der Geräte enthalten sei. Sie gehe davon aus, dass die Wartung nicht auf den Lehrkörper abgewälzt werde. FBL Sander stellt klar, die Wartung sei ebenso wie die Administration in den Kosten nicht enthalten. Weil der DigitalPakt vorschreibe, in diesem Zuge angeschaffte Geräte grundsätzlich über den vorgegebenen Verwendungsraum zu nutzen, stehe die Gemeinde in der Pflicht, Wartung und den überwiegenden Teil der Administration auf eigene Kosten sicherzustellen. Wie dies geschehen solle, stehe noch nicht fest. Die Einstellung einer Fachkraft für diese Aufgabe erscheine eher nicht zielführend, weshalb vermutlich auf externe Fachkräfte zurückgegriffen werden müsse. 

 

RF Taeger weist an dieser Stelle auch bzgl. der weiteren Punkte der heutigen Tagesordnung darauf hin, der DigitalPakt biete finanzielle Unterstützung bis 2023, weshalb Anträge in Ruhe ausgearbeitet werden könnten. Dennoch sollten fundierte Anträge zügig abgearbeitet werden. Wie wichtig eine funktionierende digitale Ausstattung an Schulen sei, habe die jüngste Vergangenheit deutlich gezeigt. Würden Kinder im Homeshooling durch fehlende digitale Möglichkeiten benachteiligt, könnten diese Versäumnisse im Verlaufe der weiteren Schulzeit nur schwer wieder aufgeholt werden. Sie dankt an dieser Stelle sowohl den Schulleitungen und der Lehrerschaft für deren großen Einsatz in den vergangenen Monaten und ebenso allen Eltern, die ebenfalls großen Anteil an einem erfolgreichen Homeshooling hätten. Der Antrag der Edewechter Oberschule finde ihre volle Unterstützung.

 

RH Kuhlmann fordert, für die Anschaffungen in größerem Stil im Rahmen des DigitalPakts ein Abschreibungskonzept zu erstellen, um künftig notwendig werdende Neuanschaffungen zu gewährleisten.

 

Dieser Forderung schließt sich RH Frahmann an und schlägt eine diesbezügliche Diskussion für die nächste Sitzung des Schulausschusses vor. Der Antrag der Edewechter Oberschule finde seine volle Unterstützung, Sorgen bereite ihm jedoch die Vorbehaltsklausel in der Beschlussempfehlung. Hierzu führt FBL Sander aus, der Vorbehalt sei aufgenommen worden, weil die erforderlichen Mittel im Haushalt noch nicht eingeplant seien. Sobald dies der Fall sei, stehe die Finanzierung selbstverständlich nicht mehr unter Vorbehalt, weil die geforderten Voraussetzungen des Landes erfüllt würden und eine Erstattung der verauslagten Mittel vom Land zweifelsfrei feststehe.

 

Sodann unterbreitet der Ausschuss dem VA folgenden