Beschlussvorschlag:

Für die sich aus den Anlagen Nr. 1 und 2 zu TOP 9 der Sitzung des Bauausschusses am 08.09.2020 ergebenden Bereiche in Friedrichsfehn sollen Bebauungspläne der Innenentwicklung unter Mitwirkung des Arbeitskreises Innenentwicklung aufgestellt werden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufstellungsbeschlüsse gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 


SGL Knorr erläutert zunächst anhand einer Präsentation (Anlage 6 zu diesem Protokoll) die Beschlussvorlage und weist insbesondere darauf hin, zielführend sei aus Sicht der Verwaltung eine Vorbereitung der Thematik zunächst in einer Sitzung des neuen Arbeitskreises Innenentwicklung. Beruhend auf den dort erarbeiteten Grundzügen könne die Verwaltung sodann Vorschläge für die Beratungen der einschlägigen Gremien erarbeiten.

 

Diesem Vorschlag stimmt Grundmandatar Apitzsch ausdrücklich zu. Auf seine Nachfrage führt SGL Knorr aus, einschlägige Anträge lägen aus den in Rede stehenden Gebieten, insbesondere aus dem Bereich des BP 9, bereits vor, weil gerade dort die derzeit geltenden Baugrenzen eine Innenentwicklung nicht ermöglichten.

 

Auf RH Bekaans Hinweis, der Beschlussvorschlag sei nicht eindeutig formuliert, weil für Teilbereiche des in Rede stehenden Gebietes bereits Bebauungspläne existierten, stellt SGL Knorr klar, in formeller Hinsicht bedeute auch die Änderung bestehender Bebauungspläne eine Aufstellung.

 

Auf RH Bekaans Bitte, in den Beschlussvorschlag die Vorbereitung durch den Arbeitskreis Innenentwicklung aufzunehmen, führt SGL Knorr aus, dies sei verwaltungsseits diskutiert, jedoch zunächst zugunsten einer eigenen Entscheidung aus der Politik nicht aufgenommen worden. Auf Wunsch des Ausschusses werde der Beschlussvorschlag selbstverständlich entsprechend angepasst.

 

Grundmandatar Apitzsch bittet an dieser Stelle, die Verwaltung möge dem Adressaten des mit Mail vom 07.09.2020 an die Mitglieder des Bauausschusses übersandten Briefes zur heutigen Sitzung antworten. Aus seiner Sicht sei die heutige Beratung in öffentlicher Sitzung zielführender als eine Videokonferenz. Dieser Vorschlag findet die einhellige Zustimmung des Ausschusses. 

 

Sodann unterbreitet der Ausschuss dem VA folgenden geänderten