Beschlussvorschlag:

  1. Den in der Sitzung des Bauausschusses am 08.09.2020 vorgelegten Entwürfen der

 

a)    örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung (Gestaltungssatzung) für Teile des Ortskerns in Edewecht;

b)    örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung (Gestaltungssatzung) für die Dorfstraße in Friedrichsfehn

 

 wird zugestimmt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen mit den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Auslegung ist mit der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu den Planentwürfen und Begründungen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu verbinden.

 


Nach kurzer Einführung durch SGL Knorr erläutert M.Sc. Schraad die Ergebnisse der Abwägungen zu den eingegangenen Stellungnahmen anhand einer Präsentation (Anlagen 2 - 4 zu diesem Protokoll).

 

In der anschließenden Aussprache verdeutlicht Dipl.-Ing. Janssen auf Nachfrage RH Krügers, unter „Fenster“ sei jede Öffnung in einer Wand einschl. Türen zu verstehen.

 

Auf RH Eiskamps Nachfrage stellt Dipl.-Ing. Janssen klar, die Abstandsregelung von 1,5 m zwischen Traufkante und Staffelgeschoss beziehe sich auf die drei straßenbildrelevanten Fronten. Zu ggf. umlaufenden Balkonen seien im Übrigen keine Aussagen getroffen. Ziel dieser Regelung sei die Vermeidung von drei gerade übereinander angeordneten Ebenen von der Straße aus gesehen.

 

Auf RH Brunßens Nachfrage nach dem weiteren zeitlichen Ablauf führt SGL Knorr aus, sofern der heutige Beschlussvorschlag Zustimmung finde, könne im Verwaltungsausschuss am 22.09.2020 abschließend beschlossen und die öffentliche Auslegung, die einen Zeitraum von 30 Tagen umfasse, durchgeführt werden. Vor einer abschließenden Beschlussfassung im Rat seien noch einmal Beratungen und Beschlussvorbereitungen in Sitzungen des Bauausschusses und des Verwaltungsausschusses notwendig.

 

Aufgrund dieser Ausführungen bittet RH Brunßen, Ende November 2020 eine weitere Bauausschusssitzung anzuberaumen, damit die Gestaltungssatzungen zum 01.01.2021 in Kraft treten können.

 

BMin Lausch sagt zu, eine weitere Bauausschusssitzung für den 23. oder 24.11.2020 zu terminieren.

 

Mit dieser Maßgabe unterbreitet der Ausschuss dem VA folgenden