Unter Bezug auf die Beratungen zu TOP 6.1 bittet ein Einwohner um Auskunft, ob tatsächlich nicht immer erforderliche Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt würden und die Gemeinde dafür zur Verantwortung gezogen werden könne.

 

BMin Lausch führt aus, die Kontrolle der Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen obliege der Gemeinde und dem Landkreis.