Ein Einwohner bittet, alten Baubestand in Edewecht zu erhalten. Dies wünscht er sich bspw. für die Hofstelle Heinje.

 

BMin Lausch weist auf die Ortsgestaltungssatzungen bzgl. der weiteren Entwicklung der Ortsdurchfahrten hin und erklärt, Überlegungen zur Entfernung der Hofstelle Heinje seien der Verwaltung nicht bekannt. FBL Torkel ergänzt, die Hofstelle Heinje unterliege als gesamtes Ensemble einschl. Bergfried und Nebengebäuden dem gesetzlichen Denkmalschutz und dürfe nur nach Genehmigung des zuständigen Landesamtes verändert werden. Lediglich die Glasgewächshäuser aus den 1960er Jahren dürften entfernt werden.