Beschluss:

Die Flurstücke 570, 571 und 572 der Flur 17 zur Größe von 699 m², 688 m² und 1.132 m² sollen zu einem Mindestgebotspreis von 175,00 €/m2 meistbietend veräußert werden. Für die auf den Grundstücken zu errichtenden Gebäude gilt als Mindestanforderung der KfW-55-Standard.

 


Nach Erläuterung der Beschlussvorlage durch FBL Torkel führt er auf RH Kapteins Nachfrage klarstellend aus, auch für die auf den in Rede stehenden Grundstücken zu errichtenden Gebäude gelte der für das Gebiet bestehende Bebauungsplan vollumfänglich und unverändert. Möglich seien demnach normale Wohnhäuser mit einem Vollgeschoss wie bereits in der Nachbarschaft vorhanden, Zweigeschossigkeit sei ausgeschlossen.

 

Auf RH Reils Nachfrage zur Diskussion im VA bzgl. des KfW-Standards weist FBL Torkel darauf hin, Beschlussvorlagen würden im Laufe des Beratungsganges nicht mehr verändert. Die Änderung des KfW-Standards von 70 auf 55 ergebe sich aus der Beratung in der letzten VA-Sitzung am 07.07.2020, die dem Protokoll zu entnehmen und verbindlich umzusetzen sei.

 

RF Taeger bittet, die Vorgabe des KfW-55-Standards in den Beschlussvorschlag aufzunehmen.

 

RH Eiskamp weist darauf hin, der KfW-70-Standard sei mittlerweile Mindestanforderung für jegliche Neubauten, weshalb künftig seitens der Gemeinde Edewecht grds. der KfW-55-Standard als Mindestanforderung für Bauten auf kommunal veräußerten Grundstücken gelten solle.

 

RV Gröber lässt zunächst über den Änderungsantrag RF Taegers abstimmen. Diesem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

 

Letztlich fasst der Rat folgenden ergänzten