Beschluss:

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird auf 6.000.000 € festgesetzt. Der zur Sitzung des Verwaltungsausschusses am 16.06.2020 vorgelegte Entwurf einer 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wird als Satzung beschlossen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren abzuwickeln.

 


Nach kurzer Erläuterung der Beschlussvorlage durch FBL Pannemann stellt RF Taeger die Zustimmung ihrer SPD-Fraktion zum Beschlussvorschlag in Aussicht und führt aus, die Erhöhung des Höchstbetrages der Liquiditätskredite stelle ihrer Auffassung nach noch keinen schwerwiegenden Schritt dar, erfordere aber für die Zukunft erhöhte Wachsamkeit bzgl. der finanziellen Entwicklung. Insbesondere gelte es, Ausgaben aufmerksam zu verfolgen und über Möglichkeiten zur Steigerung der Einnahmen nachzudenken.

 

RH Krause gibt zu bedenken, im Vergleich zur bisherigen finanziellen Ausstattung der Gemeinde Edewecht seien durch die Corona-Krise, deren Ende noch nicht abzusehen sei, im Laufe der nächsten Jahre deutlich negative Entwicklungen möglich. Es müsse daher darauf geachtet werden, eine Zwangsverwaltung der Gemeinde Edewecht bei weiteren finanziellen Einbußen zu vermeiden.

 

RH Kaptein sieht die finanzielle Situation der Gemeinde Edewecht noch nicht so dramatisch. Die Ausschöpfung der erhöhten Liquiditätskredite sei vermutlich für einen kurzen Zeitraum notwendig und diene in einem verantwortbaren Rahmen der Flexibilität. Insofern müsse dem Beschlussvorschlag zugestimmt werden.

 

RH Korte merkt an, nach den Ausführungen FBL Pannemanns müsse voraussichtlich lediglich im September und Oktober 2020 der Höchstbetrag ausgeschöpft werden. Stelle sich die finanzielle Lage im Anschluss nicht entspannter dar, gebe es andere Mittel, der Problematik zu begegnen. Seine UWG-Fraktion werde dem Beschlussvorschlag daher zustimmen.

 

Für die CDU-Fraktion erkennt RH Brunßen in der Erhöhung des Höchstbetrages der Liquiditätskredite einen ganz normalen Eingriff, wie er auch ohne die Corona-Krise in der Wirtschaftswelt durchaus nicht unüblich sei. Sie diene der Sicherstellung der Auszahlung von Verbindlichkeiten und Entgelten. Die Gemeinde Edewecht profitiere dabei im Gegensatz zu privaten Unternehmen oder Personen von einem günstigeren Zinssatz von derzeit 0,2 %.

 

Namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmt RH Heiderich-Willmer diesen Ausführungen zu und sieht zudem keine Alternative.

 

Sodann fasst der Rat folgenden