Beschluss:

  1. Zu den während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 128 in der Zeit vom 11.02.2020 bis 13.03.2020 eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der in der Beschlussvorlage zur Sitzung des Bauausschusses am 05.05.2020 vorgetragenen Abwägungsvorschläge entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.
  2. Der Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 128, der aufgrund des BauGB in der zurzeit geltenden Fassung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt wurde, wird als Satzung mit Begründung beschlossen.
  3. Die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr.128 ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB durch Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland in Kraft zu setzen.
  4. Die Kompensation wird vollumfänglich auf der Fläche an der Straße Altenwehr umgesetzt.

 


Nach Erläuterung der Beschlussvorlage durch FBL Torkel begrüßt RF Exner zunächst die Ansiedlung eines Drogeriemarktes in Friedrichsfehn. In diesem Zuge werde die Errichtung der zusätzlichen Parkplätze für Entlastung sorgen und künftig das unrechtmäßige Parken auf Privatgrundstücken und vor Auffahrten vermeiden helfen. Dass der Bau des Parkplatzes nicht auf dem Gelände des SV Friedrichsfehn, sondern an anderer Stelle kompensiert werde, komme den künftigen Entwicklungsmöglichkeiten des Vereins zugute.

 

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hadert RH Reil mit der Verlagerung der Kompensationsflächen nach Husbäke. Friedrichsfehn werde immer mehr versiegelt, weshalb Kompensationsmaßnahmen unbedingt vor Ort umgesetzt werden müssten. Im vorliegenden Fall habe auch aus seiner Sicht eine Kompensation auf der Fläche des SV Friedrichsfehn keine gute Lösung dargestellt, für die Zukunft müssten jedoch bessere Lösungen gefunden werden. Aus diesen Gründen werde sich seine Fraktion bei der Beschlussfassung enthalten.

 

RH Krallmann begrüßt die vorgeschlagene Entwicklung, bedauert jedoch, dass weiterhin auf dem Parkplatz keine E-Ladesäule vorgesehen sei. Er würde es begrüßen, wenn E-Ladesäulen künftig verpflichtend in solche Planungen aufgenommen würden. Hierzu merkt FBL Torkel an, eine Festsetzung von E-Ladesäulen in Bebauungsplänen sei rechtlich nicht möglich. Im vorliegenden Fall werde die Verwaltung gerne noch einmal mit dem Grundstückseigentümer das Gespräch suchen.

 

Für ihre SPD Fraktion unterstützt RF Taeger die vorgeschlagene Beschlussfassung und favorisiert ebenfalls grds. die Anlegung von Ausgleichsflächen vor Ort, zumal gerade in Friedrichsfehn das Verhältnis von Eingriffen in die Natur und Ausgleichsmaßnahmen nicht stimme. Die Kompensation auf dem Gelände des SV Friedrichsfehn, womöglich noch als nicht zusammenhängende Fläche, sei jedoch keine optimale Lösung gewesen. Ihre Fraktion hofft, die Ausgleichsmaßnahmen werden nicht nur vereinbart, sondern auch tatsächlich umgesetzt. RF Taeger unterstützt den Hinweis RH Krallmanns zur Errichtung von E-Ladesäulen bei solchen Maßnahmen. Aktuell könne bspw. von der Gemeinde eine solche Säule auf dem Parkplatz der neuen Kindertagesstätte in Friedrichsfehn errichtet werden.

 

Sodann fasst der Rat folgenden