Beschlussvorschlag:

Die Fortsetzung des gemeinsamen KMU-Förderprogramms und die Richtlinie des Land­kreises Ammerland zur Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen für die Jahre 2021 - 2027 werden beschlossen. Die jährlich erforderlichen Finanzmittel in Höhe von etwa 80.000,- € werden zur Verfügung gestellt.

 


GA Hübner erläutert anhand einer Präsentation (Anlage 3 zu diesem Protokoll) die neu erarbeitete Richtlinie.

 

Auf RH Kortes Nachfrage führt GA Hübner weiter aus, Freiberufler seien künftig grds. von einer Förderung ausgenommen, weil die Erfahrung zeige, dass bzgl. dieser Berufsgruppen eher ein Mitnahmeeffekt zu attestieren sei. In begründeten Ausnahmefällen seien aber auch für diese Berufsgruppen Förderungen möglich.

 

AV Brunßen bewertet die einschlägige Förderpraxis der vergangenen Jahre positiv und auch RF Taeger attestiert der Förderrichtlinie einen großen Erfolg. Sie spricht sich namens der SPD-Fraktion für den Beschlussvorschlag aus, wenn auch bzgl. der Reduzierung der Zuschussbindungsfrist eine andere Sichtweise vertreten werden könne. In Anbetracht einer einheitlichen landkreisweiten Regelung sei diese Regeländerung jedoch nachvollziehbar. Besonders begrüßt werde die Fördermöglichkeit bei der Beseitigung von Leerständen.

 

Letztlich unterbreitet der Ausschuss dem VA folgenden