FBL Pannemann erläutert die Beschlussvorlage, die u. a. eine Überarbeitung der Prioritätenliste aus dem Jahr 2001 beinhalte und verdeutlicht, die Kriterien zur Priorisierung seien als Punkt 1 des Beschlussvorschlages isoliert zu betrachten. Punkt 2 des Beschlussvorschlages betreffe sodann konkrete Maßnahmen, die auf Grundlage der Kriterien in bestimmten Zeiträumen umgesetzt werden sollten.

 

AV Brunßen attestiert Prioritätenlisten insbesondere in Zeiten finanzieller Engpässe eine hohe Relevanz und lässt zunächst über den Punkt 1 des Beschlussvorschlages gesondert abstimmen.

 

Den Punkt 1 des Beschlussvorschlages schlägt der Ausschuss ohne weitere Aussprache dem VA einstimmig zur Beschlussfassung vor.

 

Zu Punkt 2 des Beschlussvorschlages seien, so FBL Pannemann, bis auf die zwingend zu erbringenden Darlehenstilgungen sicherlich unterschiedliche Sichtweisen möglich. Die Prioritätenliste bilde im Übrigen die Basis für die Haushaltsplanung 2021.

 

Auf RH Krallmanns Nachfrage, weshalb energetische Maßnahmen bspw. bei der Grundschule Jeddeloh I nicht zeitnah umgesetzt werden sollten, was seiner Ansicht nach nicht sinnvoll und geboten sei, führt 1. GR Torkel zunächst aus, die energetischen Maßnahmen beim Bad seien zwischenzeitlich abgearbeitet. Sicherlich sei es sinnvoll, energetische Maßnahmen zeitnah umzusetzen, damit sie sich schnell rentierten, allerding weise der kürzlich vorgestellte Energiebericht für die Gemeinde Edewecht bereits so positive Werte aus, dass kurzfristige erhebliche Amortisationen durch die Umsetzung kleinerer Maßnahmen nicht zu erwarten seien. Für die Haushaltsplanung des kommenden Jahres würden die konkret gewollten Maßnahmen sodann noch einmal bewertet und zur Diskussion gestellt. Die von RH Krallmann explizit benannten Wärmedämmarbeiten an der Grundschule Jeddeloh I seien wirtschaftlich als nicht von besonderem Belang und derzeit nicht als zwingend einzuordnen. Für weitere Ausführungen zu diesem Einzelfall stünden die zuständigen Sachbearbeiter der Verwaltung gerne zu Verfügung.

 

AV Brunßen weist darauf hin, letztlich würden die einschlägigen Gremien über die Prioritätenliste entscheiden. Entsprechende Änderungsanträge können jederzeit gestellt werden.

 

Im Namen der CDU-Fraktion bemängelt RH Bischoff insbesondere die Einreihung der Entwicklung des alten Stadiongeländes in Süd Edewecht in die Prioritätsstufe 2 der Prioritätenliste. Die Entwicklung dürfe keinesfalls erst im Anschluss an den derzeitigen mittelfristigen Finanzplanungszeitraum weiterverfolgt werden, sondern müsse möglichst schon im kommenden Jahr begonnen werden. Die Entwicklung der gemeindlichen Spielplätze fände sich in der Prioritätenliste gar nicht wieder. Die Spielplätze befänden sich teilweise in einem desolaten Zustand, was sich gegenüber der Einwohnerschaft zunehmend schwerer erklären lasse, zumal sich die Gemeinde Edewecht als familienfreundliche Kommune verstehe.

 

Die Ausführungen bzgl. der Spielplätze finden die einhellige Zustimmung des Ausschusses.

 

Für seine Fraktion Bündnis 90/Die Grünen führt RH Heiderich-Willmer aus, Einsparpotenzial bestünde aus seiner Sicht eher im Bereich der Straßenbaumaßnahmen. Einige der vorgesehenen Maßnahmen, wie bspw. zum Breeweg, bewerte er als nicht vordringlich, weil der grds. Straßenzustand einen zeitnahen Ausbau nicht zwingend erfordere. Er wünsche sich zunächst die zeitnahe Erarbeitung des Verkehrskonzeptes, um hieran messen zu können, welche Maßnahmen wirklich sinnvoll und geboten seien. Darüber hinaus müsse der Einbau des Planschbeckens im Bad am Stadion seines Erachtens unverzüglich umgesetzt und der Ankauf von Flächen für Wohnbauzwecke reduziert werden.

 

Namens ihrer SPD-Fraktion mahnt auch RF Taeger die zeitnahe Entwicklung des alten Stadiongeländes an. Im Zuge der Erstellung der neuen Sportflächen am Göhlenweg sei vereinbart worden, nach Ende jener Maßnahme ein Konzept für das alte Gelände zu entwickeln. Eine Verschiebung in die Prioritätsstufe 2 komme insofern nicht in Betracht, zumal in der Prioritätsstufe 1 der Parkplatz Parkstraße und in der Prioritätsstufe 3 die Schaffung des Planschbeckens als Einzelmaßnahmen aufgeführt seien, obwohl sie in das Konzept zur Entwicklung des alten Stadiongeländes eingebunden werden sollten. Für eine abschließende Entscheidung über die Prioritätenliste wünsche sie sich aussagekräftige und verlässliche Kalkulationen zu den erwarteten Kosten der dargestellten Maßnahmen, weil die Erfahrung zeige, dass Kostenschätzungen letztlich die Realität nicht immer widerspiegelten.

RF Taeger wertet die vorgelegte Prioritätenliste als Grundgerüst für weitere Überlegungen und beantragt, hierüber heute nicht zu beschließen, sondern in den Fraktionen intensiv darüber zu beraten und eine Entscheidung im Herbst 2020 im Zuge der Haushaltsplanungen für 2021 zu treffen.

 

RH Krallmann bittet um Aussagen zum erwarteten Defizit für 2020 und zu den Kosten für eine Kreditfinanzierung für alle ursprünglich geplanten Maßnahmen, die ohne Kreditfinanzierung nicht oder erst später durchgeführt werden können. Er sehe die Gemeinde Edewecht in der Pflicht, alle ursprünglich geplanten Maßnahmen, insbesondere bzgl. Schulen und Spielplätzen, unabhängig von eigenen Mitteln umzusetzen, um einerseits die heimische Wirtschaft und andererseits Familien, denen mit dem kürzlich beschlossenen Familiengeld von 300 € pro Kind nicht wirklich geholfen werde, zu unterstützen.

 

Hierzu führt FBL Pannemann aus, die Fragen könnten aktuell nicht beantwortet werden, weil die weitere Entwicklung von niemandem vorausgesehen werden könne. Die Entwicklung des laufenden Haushaltsjahres könne frühestens im kommenden Herbst besser beurteilt werden und müsse dann als Grundlage für die Haushaltsplanungen 2021 dienen. Die Diskussion über die Prioritätenliste werte er als gut und richtig, die Abarbeitung der einschlägigen Kriterien führe aber dennoch sicherlich in manchen Fällen zu Ergebnissen, die emotional anders bewertet würden. Neben den finanziellen seien auch die personellen Ressourcen endlich, was ebenfalls in die Betrachtungen einfließen müsse. Würden also Maßnahmen aus hinteren Prioritätsstufen vorgezogen, müssten im Gegenzug Maßnahmen aus den vorderen Prioritätsstufen nach hinten verlagert werden.

 

RH Heiderich-Willmer unterstützt den Antrag RF Taegers auf Zurückstellung der Entscheidung bis zum Herbst dieses Jahres und spricht sich noch einmal ausdrücklich für die unverzüglich Erstellung eines Verkehrskonzeptes und der Spielplatzplanung aus, um hieraus Entscheidungen für die Prioritätenlisten der kommenden Jahre entwickeln zu können.

 

RH Bischoff stimmt den Ausführungen RH Heiderich-Willmers zu. Über das Spielplatzkonzept werde seit 2016 diskutiert, trotzdem fehlten seines Erachtens auf sicherlich einem Fünftel der Spielplätze Spielgeräte, oder die Plätze befänden sich in einem nur schlecht bespielbaren Zustand. Das immer noch fehlende Konzept solle daher umgehend erstellt werden, parallel aber schon mit mindestens der Herrichtung einer Grundausstattung aller Spielplätze begonnen werden.

 

RF Taeger bezieht sich auf eine Aussage RH Krallmanns und führt aus, sollten Familien den Kinderbonus von 300 € als nicht relevant empfinden, würde sie sich freuen, wenn dieser Betrag gemeinnützigen Einrichtungen zur Verfügung gestellt würde. Die Verwaltung bittet sie, bei möglichst vielen Förderprogrammen Anträge zu stellen. Konkret biete sich derzeit die Förderung von Ganztagsschulen und Ganztagsbetreuung für die Sanierung der Sanitäranlagen in der GOBS Friedrichsfehn an.

 

Zu den unterschiedlichen Vorträgen führt 1. GR Torkel zusammenfassend aus, sowohl in der Verwaltung als auch in den Gremien werde seit mehreren Jahren über ein Spielplatzkonzept beraten. Das vor wenigen Monaten beauftragte Konzept sei seit einiger Zeit bereit für die Beteiligung der Öffentlichkeit, die leider aufgrund der Corona-Problematik bisher nicht durchgeführt werden konnte. Es bleibe abzuwarten, wann die Lockerungen eine vernünftige Öffentlichkeitsbeteiligung aller Zielgruppen zuließen, ein Zwischenstand könne aber zeitnah vorgestellt werden. Aus dem einschlägigen Haushaltsansatz 2020 in Höhe von 210.000 € seien bereits für rd. 78.000 € Geräte beschafft und teilweise verbaut worden, weitere Geräte stünden für den Aufbau bereit. In Anbetracht der hohen Summen und der Außenwirkung der dafür verbauten Geräte werde klar, welch hohe Summen für eine ordentliche Ausstattung aller Spielplätze aufzuwenden seien. Insofern werde sich die Thematik über einen langen Zeitraum erstrecken, zumal die regelmäßig steigenden Anforderungen an technische Ausstattung u. a. in Bezug auf die Unfallverhütungsvorschriften die Kosten weiter ansteigen ließen. Dies betreffe bspw. auch erforderliche Sandaustausche. Selbstverständlich würden absprachegemäß bis zur endgültigen Erstellung des Konzeptes die nötigsten Geräte aufgestellt.

 

Zum alten Stadiongelände verweist 1. GR Torkel auf die ersten Arbeitsergebnisse aus dem beauftragten städtebaulichen Konzept, die zeitnah in Planungsalternativen münden und in den Gremien vorgestellt werden können.

 

Über ein Verkehrskonzept, so 1. GR Torkel, sei bisher lediglich in einem Arbeitstreffen diskutiert worden, ein Beschluss hierzu sei noch zu erarbeiten. Die Verwaltung sei derzeit in der Angebotsphase und werde den einschlägigen Gremien die Ergebnisse daraus zeitnah vorlegen. Verkehrserfassung und -messung sowie konzeptionelle Beurteilung der Entwicklung der Verkehrsströme verursachten vermutlich einen Kostenaufwand von einigen zehntausend Euro.

 

AV Brunßen wiederholt den Vorschlag RF Taegers, die Prioritätenliste zur Beratung in die Fraktionen zu geben und ggf. in Zusammenarbeit mit der Verwaltung über die Sommerpause hinweg eine Entscheidung für den Herbst 2020 vorzubereiten.

 

Sodann wird Punkt 2 des Beschlussvorschlages einhellig