RH Erhardt missfällt die Errichtung von Zäunen um Regenrückhaltebecken (RRB) aus versicherungswirtschaftlichen Gründen und wünscht einen Rückbau der Einzäunungen.

 

BMin Lausch führt aus, die Einzäunung bestimmter Flächen sei von Seiten der kommunalen Verrechnungsstelle (KSA) dringend empfohlen worden. Komme die Gemeinde Edewecht diesen Vorgaben nicht nach, entfalle der Versicherungsschutz.

 

FBL Torkel ergänzt, aufgrund von Todesfällen von Kindern im Zusammenhang mit nach damaligem Stand rechtskonform unterhaltenen RRB und der daraus resultierenden Gerichtsurteile zur Verantwortung von Hauptverwaltungsbeamtinnen/-beamten wurden die RRB nach den einschlägigen Kriterien überprüft und für die bzgl. der Gefahrenlage (Kriterien: Zugänglichkeit, Wassertiefe, Böschungsneigung) als kritisch anzusehenden RRB eine Einzäunung veranlasst. Insofern gehe es bei der Einzäunung über versicherungstechnische Aspekte hinaus um Menschenleben. Das RRB Nähe Möhle/Schöpfwerk sei nach fachlicher Abwägung im Hinblick auf die Gerichtssicherheit nicht eingezäunt worden, weil Wassertiefe und Zugänglichkeit (aufgrund seiner Lage in der freien Landschaft regelmäßig insbesondere von Kindern nicht frequentiert) kein erhöhtes Gefährdungspotenzial vermuten ließen.