Beschlussvorschlag:

  1. Den in der Sitzung des Bauausschusses am 05.05.2020 vorgelegten Entwürfen der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 sowie des Bebauungsplanes Nr. 194 „Lindendamm“ wird zugestimmt.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen mit den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Auslegung ist mit der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu den Planentwürfen und Begründungen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu verbinden.

 

 


SGL Knorr erläutert die Beschlussvorlage anhand einer Präsentation (Anlage 3 zu diesem Protokoll).

 

RH Bekaan bedauert die drastische Verminderung von Wohnbaugrundstücken, weil solche gerade in Osterscheps dringend nachgefragt würden. Er bittet um Auskunft, weshalb entgegen der ersten Planung nun die maximale Wohnbebauung nicht mehr begrenzt sei. Hierauf führt SGL Knorr aus, das nun geringere Angebot von Wohnbauflächen könne durch den Entfall der Begrenzung von Wohneinheiten pro Grundstück durch den dann möglichen Bau von Mehrparteienhäusern in gewissem Umfang kompensiert werden. Sei politisch eine Begrenzung der maximal möglichen Wohneinheiten gewünscht, könne dies selbstverständlich in die Planungen aufgenommen werden. FBL Torkel ergänzt, bzgl. der Baugebotsfläche könnten Einschränkungen der Bebaubarkeit im Vergabeverfahren geregelt werden. Grds. seien die Flächen so vorgesehen, dass eine übermäßig große Wohnbebauung von vornherein nicht möglich sei. Auf RH Bekaans weitere Nachfrage erläutert er, die Nutzung der im unteren Bereich vorhandenen Wegeparzelle könne im Rahmen einer privatrechtlichen Dienstbarkeit einvernehmlich oder anderenfalls öffentlichrechtlich geregelt werden.

 

RH Erhardt führt aus, seine Fraktion Bündnis 90/Die Grünen habe der Planung dieses Baugebietes trotz grundsätzlicher Bedenken zugestimmt. Er sei nun erfreut über die Verringerung der überbaubaren Fläche und insbesondere über den Erhalt der artenschutzrelevanten östlichen Teilfläche. Er bittet, das dort vorgesehene Regenrückhaltebecken, auch wenn es sich dabei um ein technisches Bauwerk handele, möglichst naturnah und ökologisch sinnvoll zu gestalten und insbesondere nicht einzuzäunen. Der Standortwahl für die Ersatzanpflanzungen stimmt er zu und schlägt vor, über die Art der Anpflanzungen gemeinsam zu beraten. Hierzu verweist SGL Knorr auf die Vorschläge im Bericht der Biologen.

 

Sodann unterbreitet der Ausschuss dem VA folgenden