Beschlussvorschlag:

Auf Grundlage der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) i.V.m. § 84 Abs. 4 S. 2 und 3 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) in der jeweils zurzeit geltenden Fassung, sollen auf Grundlage der in der Sitzung des Bauausschusses am 05.05.2020 vorgestellten Vorentwürfe

 

a)    für Edewecht und

b)    für Friedrichsfehn

 

Gestaltungssatzungen gemäß § 84 Abs. 3 NBauO aufgestellt werden. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

 

 


Nach kurzer Einleitung SGL Knorrs trägt Dipl.-Ing. Janssen die wesentlichen Inhalte der Satzungsentwürfe vor und führt insbesondere aus, Grundlage der Satzungsentwürfe sei, was heute an den Ortsdurchfahrten an prägenden Aspekten vorgefunden und damit als Bautradition gewertet werden könne. Ziel der Satzungen sei nicht Beschränkung, sondern Leitung, was als angemessen und konform zum Ortsbild gelte. Die Satzungen müssten im Übrigen so ausgestaltet sein, dass sie einer gerichtlichen Überprüfung standhielten. Dazu müssten alle in den Satzungen geregelten Anforderungen durch einen Bestand vieler Gebäude, die die Bautradition fortsetzten, begründbar sein. Ein Rückgriff auf frühere Baubestände, die jedoch heute nicht mehr vorhanden seien, halte einer gerichtlichen Überprüfung dagegen nicht stand. FBL Torkel fügt an, die Satzungen seien immer dann zu beachten, wenn neues Baumaterial verbaut werde. Bestehende Baute und bereits erteilte Baugenehmigungen blieben durch das Inkrafttreten der Satzungen jedoch unberührt.

 

RH Erhardt dankt den Mitarbeitenden von NWP für die umfassende Arbeit, bedauert jedoch, dass gerade Gewerbeflächen von bestimmten Regelungen ausgenommen würden. Gerade diese Flächen bereiteten bezüglich eines einheitlichen Ortsbildes Probleme. Auch die Zulassung von Putz- oder Plattenfassaden sieht er kritisch, begrüßt jedoch ausdrücklich das Verbot gekiester Vorgärten. Es stelle sich ihm aber die Frage, wie die Regelungen der Satzungen konkret durchgesetzt werden können.

 

Dipl.-Ing. Janssen erläutert, wichtig sei Überzeugungsarbeit in Zusammenhang mit den Satzungen und eine frühzeitige zielgerichtet Kommunikation mit den Bauschaffenden. Aus seiner Erfahrung seien bspw. Architekten oft dankbar für eine solche Satzung, weil diese ihnen eine bessere Positionierung gegenüber Bauwilligen ermögliche. Für die Durchsetzung sei die Bauordnungsbehörde zuständig. Zu bedenken sei in diesem Zusammenhang auch, dass sich die Technik im Bauwesen stetig weiterentwickle und insofern ein gewisser Spielraum notwendig sei. Zu strenge Regulierungen hielten aufgrund der gewachsenen Strukturen einer gerichtlichen Überprüfung mutmaßlich nicht stand. Putzbauten seien im Übrigen in Edewecht historisch nachgewiesen und auch derzeit noch vorhanden. SGL Knorr ergänzt, Gewerbe wie bspw. große Discounter oder Supermärkte könnten nicht mit den gleichen Maßstäben gemessen werden wie kleinere Ladengewerbe, die mit geringen Abweichungen für die Erdgeschosse, den gleichen Regelungen unterstellt würden wie die Wohnbebauung.

 

RH Brunßen vermisst in den Satzungsentwürfen ein Verbot von Vergitterungen vor Fenstern, wie dies bspw. beim neuen Alten- und Pflegeheim der Fall sei. Für Privathäuser solle dies seiner Ansicht nach ausgeschlossen werden. AV Exner führt dazu aus, die Vergitterung der Fenster des Alten- und Pflegeheimes sei dem Umstand geschuldet, dass den Bewohnerinnen und Bewohnern der Einrichtung eine maximale Licht- und Luftzufuhr ermöglicht werden solle, weshalb auch in den oberen Etagen bodentiefe Fenster verbaut worden seien, die wiederum aus Sicherheitsgründen eine Vergitterung erforderten. SGL Knorr erläutert, bodentiefe Fenster würden durch die Satzungen grundsätzlich unzulässig und nur in Ausnahmefällen für das Erdgeschoss möglich. Insofern sei eine Vergitterung nicht zu befürchten.

 

RH Brunßen hofft auf ein Inkrafttreten der Satzungen spätestens im Herbst dieses Jahres, um weiteren unerwünschten Bauten Einhalt gebieten zu können.

 

Diesem Wunsch schließt sich RH Bekaan an. Bzgl. des Satzungsentwurfs für Friedrichsfehn irritiert ihn, dass Vorgaben des Entwurfs für Edewecht zu gewerblichen Nutzungen weitestgehend übernommen wurden. Seines Erachtens sei an der Dorfstraße Gewerbe kaum vorhanden. Er befürworte in diesem Zusammenhang, das mögliche Verhältnis von bis zu 60% Fensteröffnungen etwas zu vermindern. Als Fassadenmaterial auch Verkleidungen aus rostigem Stahl (Cortenstahl) zuzulassen erscheine ihm zudem nicht geboten, weil solche Fassaden derzeit in den maßgeblichen Ortsdurchfahren noch nicht vorhanden und damit nicht ortsbildprägend seien. Hierzu führt Dipl.-Ing. Janssen aus, die Regelung zu möglichen Fassadenelementen aus Metall könne selbstverständlich wieder gestrichen werden. Sie sei aus seiner Intention, auch bauliche Entwicklungen in gewissem Rahmen zu ermöglichen, als Vorschlag aufgenommen worden. Es unterliege der Entscheidung des Rates, wie streng die Satzungen ausgestaltet würden. Auch über das Verhältnis der einzelnen Fassadenelemente zueinander könne selbstverständlich diskutiert werden. Er nehme gerne jegliche Änderungswünsche in die Entwürfe auf. SGL Knorr ergänzt, tatsächlich sei die gewerbliche Nutzung an der Dorfstraße derzeit eher weniger wahrnehmbar, nichtsdestotrotz seien dort gewerbliche Nutzungen möglich und für solche künftigen Fälle solle möglichst in der Satzung eine Regelung vorhanden sein. Neben den Anregungen aus der Politik seien im Übrigen auch die Hinweise und Anregungen aus den Beteilungen der Öffentlichkeit bei der abschließenden Erarbeitung der Satzungen zu bedenken.

 

Auf RH Eiskamps Frage erläutert Dipl.-Ing. Janssen, eine Unterteilung der Dachflächen, wie dies für Fassaden vorgesehen werden solle, sei nicht geplant. Dächer dürften jedoch die vorgeschriebene Gesamtlänge nicht überschreiten. Sollten nach Inkrafttreten der Satzungen Bauten durch kreative Lösungen von Bauplanern dem Ziel der Satzungen doch wiedersprechen, seien Satzungsänderungen nur im vorgesehenen rechtlichen Verfahren möglich. Es gelte daher, jetzt gut zu durchdenken, welche Regelungen wirklich gewollt und zielführend seien. Eine Anfügung von Negativbeispielen sei dabei möglich und hilfreich.

 

AV Exner spricht sich dafür aus, künftigen Bauherren/-herrinnen einen gewissen kreativen Spielraum zu ermöglichen und RH Oetje begrüßt insbesondere das vorgesehene Verbot von Kunststoff- und Flechtzäunen sowie Kiesgärten.

 

Letztlich unterbreitet der Ausschuss dem VA folgenden