Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, Gespräche mit den Ammerlandgemeinden bezüglich der möglichen Errichtung “Integrierter Gesamtschulen“ zu führen. Sobald neue rechtliche Vorgaben in Kraft treten, soll eine Beratung in einem gemeinsamen Schulausschuss mit der Gemeinde Bad Zwischenahn angestrebt werden.


Bericht der niedersächsischen Landesschulbehörde

RSD Janßen berichtet, dass aktuell keine abschließenden rechtlichen Ergänzungen und Erweiterungen zur Einführung einer integrierten Gesamtschule existieren. Die aktuellen Diskussionen beziehen sich auf eine Herabsetzung der Mindestzügigkeit auf vier, in Ausnahmefällen auf drei. Weiterhin geht es um eine mögliche Änderung der Stundentafel. Die vorherige Stundentafel zur IGS soll wieder eingesetzt werden, so dass ein Abitur nach 13 Jahren wieder möglich ist. Die Wochenstundenzahl würde sodann von 190 auf 170 Wochenstunden herabgesetzt.

 

GOAR Knetemann berichtet, dass der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund die kommunalen Schulträger aufgefordert hat, Vorschläge, Bedenken und Anregungen zu dem beabsichtigten Gesetzesentwurf mitzuteilen. Dieser Aufforderung ist die Gemeinde Edewecht gefolgt. Den Ratsvertretern ist die Stellungnahme der Gemeinde Edewecht zur Kenntnisnahme übersandt worden.

 

Die Herabsenkung der Mindestzügigkeit wird ganz sicherlich dazu führen, dass mehr kommunale Schulträger in die Lage versetzt werden, diese Voraussetzungen zu erfüllen und nunmehr überhaupt darüber nachdenken können, ob die Errichtung einer Gesamtschule für sie in Betracht kommt.

 

Bezogen auf die Situation insbesondere im Ammerland muss jedoch bedacht werden, dass die Errichtung einer Gesamtschule in einer Gemeinde zu einer erheblichen Veränderung von Schülerströmen führen würde, wenn diese Gesamtschule künftig als Regelschule und nicht als Angebotsschule geführt werden würde, wovon man nach den Formulierungen im Koalitionspapier ausgehen muss.

 

Dies würde bedeuten, dass jedem Schüler, der diese Schulform besuchen möchte, auch wenn die Schule sich außerhalb der eigenen Gemeinde befindet, der Zugang gewährt werden müsste. Eine Regelschule darf in ihrem Zugang nicht beschränkt werden.

 

Derzeit hat man im Ammerland einen Status erreicht, bei dem das Raumangebot den Bedarfen entspricht. Die Zulassung der Außenstellenregelung auch für Gesamtschulen könnte eine mögliche Problemlösung darstellen und würde den Schulträgern helfen, die vorhandenen Schulräume auch weiterhin optimal auszunutzen. Nur so könnte vermieden werden, dass auf der einen Seite Leerstände entstünden, während auf der anderen Seite Baubedarfe durch Gesamtschulen entstehen würden.

 

Insoweit wäre es denkbar, dass mehrere Kommunen interkommunal auf dieser Ebene zusammenarbeiten, wie es bereits bezüglich des Gymnasiums praktiziert wird.

 

Ein weiteres Problemfeld ergibt sich aus der Herabsenkung der Zügigkeit bezüglich der gymnasialen Oberstufe.

 

Der Normalfall ist, dass sich Schüler mit einer reinen Gymnasialempfehlung nur selten für eine andere Schulform (Oberschule/Gesamtschule) entscheiden, sondern direkt das Gymnasium besuchen. Insoweit wäre es schwierig, ausreichend Schüler zu gewinnen, die es ermöglichen, einen gymnasialen Zweig anzubieten und in der Folge auch eine gymnasiale Oberstufe zu ermöglichen.

 

Selbst bei Erreichen der Mindestschülerzahl von 54 kann nur das Regelangebot angeboten werden, eine Vielfalt ist nicht realisierbar. Insoweit würde sich hier die Kooperation von Gesamtschulen mit den Gymnasien anbieten.

 

Dies wiederum geht jedoch nur dann, wenn eine Harmonisierung der Schulzeit erfolgt. Beide Schulformen ermöglichen das Abitur nach 12 oder 13 Jahren. Dieser Gleichklang wird derzeit jedoch nicht angestrebt.

 

Ein weiteres Problemfeld ist, dass es passieren könnte, dass an einer Schule, die jetzt bereits als Oberschule arbeite, im Falle einer Umwandlung im darauf folgenden Jahr zur Gesamtschule, insgesamt 3 Schulformen existieren würden. Ab Klasse 5 dann Gesamtschule, Klassen 6 – 8 Oberschule und Klassen 9 und 10 Haupt- und Realschule. Dies wäre für keine Schule wirklich leistbar. Hierfür muss eine Lösung gefunden werden.

 

Inhaltlich gibt es noch ein weiteres Problemfeld. Die bisherigen Haupt- und Realschulen und die Oberschulen haben eine deutliche Schwerpunktsetzung in Richtung Berufsorientierung. Die Berufsorientierung spielt bislang an Gesamtschulen wie an Gymnasien eine untergeordnete Rolle. Die überwiegende Zahl der Schüler/innen strebe nach Beendigung der Schullaufbahn eine Berufsausbildung und nicht ein Studium an, so dass hier die Vorgaben für Gesamtschulen zu überarbeiten wären.

 

RH Apitzsch dankt der Verwaltung für die ausführliche Stellungnahme, die noch einmal die Probleme aufzeige. Allerdings warten die Ammerländer Eltern seit vielen Jahren auf die Möglichkeit, ihre Kinder auf eine IGS schicken zu können. Das Ammerland stelle einen weißen Fleck auf der Landkarte dar, während in den Nachbarkreisen Gesamtschulen aufgebaut werden.

 

RH Dr. Fittje führt aus, dass die Fraktion der SPD den Antrag von RH Bischoff mit der Annahme auf die Tagesordnung gesetzt habe, die neue Landesregierung wäre in dieser Thematik schon wesentlich weiter. Allerdings zeige sich, dass hier der Teufel im Detail stecke und noch wesentliche Punkte zu klären sind, wie aus der Stellungnahme der Verwaltung realistisch zu ersehen ist.

 

RH Martens berichtet von seiner Hoffnung, dass es sich nicht wiederum um eine Lösung für die kommenden vier bis fünf Jahre handele, sondern sich ein grundsätzlich anderes Verständnis von Bildung entwickelt. Man dürfe sich nicht vor einer grundsätzlichen Entscheidung drücken. Anpassungsschwierigkeiten sollten nicht zu einem Zurückschrecken führen.

 

Antrag des SPD-Ratsherrn Kai Bischoff

RH Bischoff erklärt, dass sich durch den Wechsel der Landesregierung eine andere Situation ergeben habe. Er befürchtet, dass Nachbarkommunen beginnen könnten, eine IGS einzurichten. Er bittet darum, die Verwaltung zu beauftragen, mit den Ammerlandgemeinden Gespräche aufzunehmen, um eine gemeinsame Lösung zu finden. Dies könne auch bedeuten, dass in Edewecht keine IGS entstehe, dafür aber z.B. in Bad Zwischenahn.

 

RF Greulich schlägt vor, sobald neue rechtliche Vorgaben in Kraft treten, eine gemeinsame Sitzung der Schulausschüsse der Gemeinden Edewecht und Bad Zwischenahn anzuberaumen.

 

Der Ausschuss kommt überein, dass die Berichtsvorlage in eine Beschlussvorlage mit folgendem Beschlussvorschlag mündet: