Beschlussvorschlag:

1.     Die Genehmigung zur Nutzung der vorgesehenen Räumlichkeiten der Grundschule Osterscheps durch den Förderverein der Grundschule Osterscheps zur Nachmittagsbetreuung der Schüler wird erteilt.

 

2.     Zur finanziellen Unterstützung der Nachmittagsbetreuung wird dem Förderverein der Grundschule Osterscheps ein einmaliger Betrag in Höhe von 1.000,- € für die Herrichtung eines Gruppenraumes gewährt. Die notwendigen Haushaltsmittel sollen außerplanmäßig gem. § 117 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) zur Verfügung gestellt werden. Die Maßnahme kann erst mit der Bereitstellung der Finanzmittel umgesetzt werden.

 

3.     Dem Förderverein der Grundschule Osterscheps wird vom 01.08.2013 eine monatliche Defizitabdeckung in Höhe von bis zu 500,- € gewährt. Die Förderung endet, wenn weniger als fünf Schüler das Betreuungsangebot nutzen. Die notwendigen Haushaltsmittel sollen außerplanmäßig gem. § 117 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) zur Verfügung gestellt werden. Die Maßnahme kann erst mit der Bereitstellung der Finanzmittel umgesetzt werden.


GOAR Knetemann trägt den Sachverhalt anhand der Beschlussvorlage vor. AV Taeger ergänzt, dass der Nachtragshaushalt 2013 erst in der Herbstratssitzung beschlossen werden wird, so dass die finanziellen Mittel außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden müssen.