Sitzung: 03.06.2013 Schulausschuss
Vorlage: 2013/FB II/1316
Beschlussvorschlag:
1. Die
Genehmigung zur Nutzung der vorgesehenen Räumlichkeiten der Grundschule
Osterscheps durch den Förderverein der Grundschule Osterscheps zur
Nachmittagsbetreuung der Schüler wird erteilt.
2. Zur
finanziellen Unterstützung der Nachmittagsbetreuung wird dem Förderverein der
Grundschule Osterscheps ein einmaliger Betrag in Höhe von 1.000,- € für die
Herrichtung eines Gruppenraumes gewährt. Die notwendigen Haushaltsmittel sollen
außerplanmäßig gem. § 117 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
zur Verfügung gestellt werden. Die Maßnahme kann erst mit der Bereitstellung
der Finanzmittel umgesetzt werden.
3. Dem
Förderverein der Grundschule Osterscheps wird vom 01.08.2013 eine monatliche
Defizitabdeckung in Höhe von bis zu 500,- € gewährt. Die Förderung endet, wenn
weniger als fünf Schüler das Betreuungsangebot nutzen. Die notwendigen
Haushaltsmittel sollen außerplanmäßig gem. § 117 Niedersächsisches
Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) zur Verfügung gestellt werden. Die Maßnahme
kann erst mit der Bereitstellung der Finanzmittel umgesetzt werden.
GOAR Knetemann
trägt den Sachverhalt anhand der Beschlussvorlage vor. AV Taeger ergänzt, dass
der Nachtragshaushalt 2013 erst in der Herbstratssitzung beschlossen werden
wird, so dass die finanziellen Mittel außerplanmäßig zur Verfügung gestellt
werden müssen.