Beschluss:

Die Besetzung der Stellen wird festgestellt.

 

- einstimmig beschlossen -

 

 


Gem. § 5 Abs. 1 der Verordnung über die Oldenburgische Landschaft vom 04.02.1975 ist die Gemeinde durch zwei Personen in der Landschaftsversammlung vertreten.

 

Gem. § 71 Abs. 6 NKomVG sind die Stellen vom Rat nach dem so genannten Auszählverfahren nach Hare-Niemeyer zu besetzen und durch Beschluss gem. § 71 Abs. 5 NKomVG festzustellen.

 

Den Fraktionen SPD und CDU steht jeweils ein Sitz zu.

 

RH Dr. Fittje benennt für die SPD-Fraktion RH Jacobs und als dessen Stellvertreter RH Jeddeloh.

 

RH Brunßen benennt für die CDU-Fraktion RF Exner und als ihren Stellvertreter RH von Aschwege.