Sitzung: 06.05.2013 Rat
Beschluss:
Die Besetzung der Stellen wird festgestellt.
- einstimmig beschlossen -
Gem. § 5 Abs. 1 der Verordnung über die Oldenburgische Landschaft vom 04.02.1975 ist die Gemeinde durch zwei Personen in der Landschaftsversammlung vertreten.
Gem. § 71 Abs. 6 NKomVG sind die Stellen vom Rat nach dem so genannten Auszählverfahren nach Hare-Niemeyer zu besetzen und durch Beschluss gem. § 71 Abs. 5 NKomVG festzustellen.
Den Fraktionen SPD und CDU steht jeweils ein Sitz zu.
RH Dr. Fittje benennt für die SPD-Fraktion RH Jacobs und als dessen Stellvertreter RH Jeddeloh.
RH Brunßen benennt für die CDU-Fraktion RF Exner und als ihren Stellvertreter RH von Aschwege.