Einleitend stellt RV Hohnholz dar, dass die Gruppe aus CDU und Bündnis 90/Die Grünen sich aufgelöst habe. Dies habe zur Folge, dass die Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses und der Fachausschüsse, mit Ausnahme des Feuerwehrausschusses, nicht mehr dem Stärkeverhältnis der Fraktionen im Gemeinderat entspräche.

 

Da die UWG-Fraktion im Vorfeld beantragt habe, sowohl den Verwaltungsausschuss als auch die Fachausschüsse neu zu besetzen, werde dies gem. § 71 und § 75 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) zwingend erforderlich.

 

RV Hohnholz erörtert weiter, dass die Anzahl der Sitze, die auf die einzelnen Fraktionen und Gruppen entfalle, nach dem Auszählverfahren nach Hare/Niemeyer gem. § 71 Abs. 2 NKomVG festgesetzt werde. In den Ausschüssen mit 9 Sitzen müssten durch das veränderte Stärkeverhältnis 2 Sitze mittels Losentscheid durch den Ratsvorsitzenden vergeben werden.

 

Außerdem legt RV Hohnholz dar, dass eine Neubesetzung des Verwaltungsausschusses auch eine Neuwahl der stellvertretenden Bürgermeister/innen erforderlich mache.