Beschluss:

Die Richtlinie für die Überlassung des Rathaussaales tritt mit Beschlussfassung in Kraft.

 

 


FBL Pannemann erläutert zunächst, aus Sicht der Verwaltung solle möglichst jede politische Veranstaltung im Rathaussaal untersagt sein. Nach ersten Beratungen habe ein Kompromissvorschlag, der parteipolitische Veranstaltungen ausgeschlossen, öffentliche und allgemein zugängliche, nicht auf parteiinterne Zwecke beschränkte Veranstaltungen - auch politischer Parteien - jedoch zugelassen hätte, im VA keine Mehrheit gefunden. Insofern sei nun über die Beschlussempfehlung des VA mit der Neufassung des letzten Satzes des Abs. 1 der Richtlinie zu beschließen. Ergänzend dazu sollte noch die Nutzungsart klar definiert werden, weshalb im § 1 Abs. 2 der Richtlinie ein weiterer Spiegelstrich „Parteipolitische Veranstaltungen“ eingefügt werden sollte.

 

Namens der CDU-Fraktion spricht sich RH Dirk von Aschwege gegen diesen Beschlussvorschlag aus. Aus Sicht seiner Fraktion seien generelle Verbote an dieser Stelle nicht sinnvoll. Vielmehr müsse daran gearbeitet werden, der zunehmenden Relevanz fragwürdiger Gruppierungen mit demokratischen Mitteln zu begegnen, statt  aus Furcht zu generellen Verboten zu greifen.

 

RF Taeger spricht sich namens der SPD-Fraktion für den Ausschluss jeglicher im letzten Satz des Abs. 1, § 1 der Richtlinie genannten Veranstaltungen im Rathaussaal aus. Der Saal habe eine besondere Bedeutung, die auf die in ihm durchgeführten Veranstaltungen mit einer gewissen hoheitlichen Ausstrahlung wirke. Sie vermute, aus eben diesem Grunde werde eine Nutzung des Saales für politische Veranstaltungen seitens der CDU gewünscht. Sie sehe eine große Gefahr, bei weniger strikten Verboten auch fragwürdigen Gruppierungen im Rathaussaal eine Bühne bieten zu müssen. Darüber hinaus diene ein Ausschluss solcher Veranstaltungen der heimischen Gastronomie als wirtschaftliche Stütze.

RF Taeger stellt unter Verweis auf den Vortrag FBL Pannemanns an dieser Stelle den Antrag, zur Klarstellung einen weiteren Spiegelstrich „Parteipolitische Veranstaltungen“ in den § 1 Abs. 2 der Richtlinie aufzunehmen.

 

RH Kaptein schließt sich den Ausführungen RF Taegers an und ergänzt, bei Veranstaltungen fragwürdiger Nutzer werde ggf. der Anschein erweckt, die Gemeinde sei Gastgeber. Dies gelte es unbedingt zu vermeiden.

 

Auch RH Heiderich-Willmer stimmt dem zu und betont, im Saal müsse auch künftig parteipolitische Neutralität gewahrt und ein faires und sachliches Miteinander gewährleistet sein.

 

RH Kuhlmann ist der Auffassung, die in Rede stehenden fragwürdigen Gruppierungen seien in der Gemeinde Edewecht bisher nicht auffällig geworden, die Angst vor ihnen treibe offensichtlich dennoch die anderen Fraktionen in die Defensive. Seine CDU-Fraktion sehe den Rathaussaal dagegen als Raum für Veranstaltungen für die breite Öffentlichkeit. Darüber hinaus sei zu bedenken, dass den Fraktionen nicht immer ausreichend Geld zur Verfügung stehe, um passende Räumlichkeiten außerhalb des Rathauses anzumieten.

 

RH Apitzsch kann die Argumentation der CDU-Fraktion nicht nachvollziehen und verweist darauf, die Nutzung von Gremiensälen sei sowohl beim Bund als auch bei den Ländern und Kreisen unüblich, weshalb sich auch seine Fraktion gegen eine diesbezügliche Öffnung ausspreche.

 

Sodann lässt RV Gröber über den Antrag RF Taegers, in § 1 Abs. 2 den weiteren Spiegelstrich „Parteipolitische Veranstaltungen“ aufzunehmen, abstimmen. Diesem Antrag stimmt der Rat mit 17 Ja- und 13 Nein-Stimmen mehrheitlich zu.

 

Auf Nachfrage RH Bischoffs wird ausgeführt, über den Beschlussvorschlag an sich müsse gesondert abgestimmt werden, weil der Antrag RF Taegers sich, anders als im VA, lediglich auf eine Einfügung in die Richtlinie, nicht jedoch auf die Beschlussfassung der gesamten Richtlinie bezogen habe.

 

Letztlich fasst der Rat mit der soeben beschlossenen Einfügung folgenden