Beschlussvorschlag:

Der Antrag auf Aufstellung einer Innenbereichs- bzw. Außenbereichssatzung für den Bereich „Am Düker“ in Jeddeloh II, der auch das Flurstück 70/1 der Flur 42, Gemarkung Edewecht erfasst, wird abgelehnt.

 


SGL Knorr erläutert noch einmal die bereits in der vorigen Sitzung des Bauausschusses beratene Beschlussvorlage und geht hierbei anhand einer Präsentation (Anlage 1 zu diesem Protokoll) insbesondere auf die Problematik des Präzedenzfalles ein, die nach Auffassung der Verwaltung bei Aufstellung der Satzung (vgl. den als Tischvorlage vorliegenden Änderungsantrag der CDU-Fraktion - Anlage 2 zu diesem Protokoll) das Verfolgen einer geordneten städtebaulichen Planungslinie zukünftig deutlich erschweren könnte.

 

RH Erhardt kann zwar den Wunsch der Antragstellerin nachvollziehen, schließt sich aber dennoch den Ausführungen der Verwaltung an, um keinen Präzedenzfall zu schaffen.

 

RH Eiskamp verweist auf die gewünschte Innenverdichtung und befürwortet einen Lückenschluss auch in Außenbereichen. Aus seiner Sicht solle jedoch interfraktionell eine grundsätzliche und deutlich definierte Regelung für Bebauungen in Außenbereichen getroffen werden, um wiederkehrende Beratungen zu Einzelfällen künftig zu vermeiden.

 

Grundmandatar Apitzsch kann die Argumentation der Verwaltung nachvollziehen und spricht sich gegen die Ausweisung einer Außenbereichssatzung aus. Er wäre aber mit einer Ausnahmeregelung im vorliegenden Einzelfall einverstanden, weil aus seiner Sicht die geplante Bebauung im Verhältnis zur benachbarten, teilweise deutlich hinter der restlichen Bebauung zurückliegenden, Bebauung noch als Bauen auf einer Linie gewertet werden könne.

 

SGL Knorr stellt noch einmal klar, eine einzeilige Bebauung bedeute, dass an einer Straßenfront jeweils nur ein Wohngebäude ohne separate Hinterbebauung mit Erschließung über eben jene Straße stehe. Anbauten an bestehenden Wohnhäusern zur Errichtung einer zweiten Wohneinheit bildeten dabei keinen Ausnahmetatbestand. Insofern gebe es an der Straße „Am Düker“ nachweislich nur eine einzeilige Bebauung, auch wenn einige Gebäude in der Bauflucht leicht nach hinten versetzt seien.

 

Für die SPD-Fraktion führt RF Taeger aus, nach eingehender Prüfung des Sachverhalts unter Einbeziehung der Kriterien des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes könne dem Antrag auf Erlass einer Außenbereichssatzung leider nicht zugestimmt werden. Hierdurch würde zu viel Bebauung ermöglicht, die im Grunde nicht gewollt sei. Zudem sei in Jeddeloh II die Ausweisung neuer Wohnbauflächen geplant, wodurch der Antragstellerin u. U. an anderer Stelle ihrer Bauerschaft die Errichtung eines Wohnhauses ermöglicht werden könne.

 

Hierzu merkt RH Oetje an, die Antragstellerin wünsche, auf einem Grundstück zu bauen, das sich bereits in ihrem Eigentum befinde. Wolle bzw. müsse sie auf ein Baugrundstück in einem ausgewiesenen Baugebiet ausweichen, müsse sie das Grundstück kaufen.

 

Auch RH Kaptein spricht sich nach reiflicher Überlegung für die Sichtweise der Verwaltung und gegen die Aufstellung einer Außenbereichssatzung aus.

 

RH Vehndel kann die Argumentation Grundmandatar Apitzschs nachvollziehen, unterstützt aber ebenfalls die Sicht der Verwaltung, Spiegelungen und die Schaffung von Präzedenzfällen zu vermeiden. Entgegen der Vorstellung RH Eiskamps spricht sich RH Vehndel dafür aus, auch weiterhin Einzelfälle zu betrachten und insbesondere darauf zu achten, dass Bauvorhaben in Außenbereichen nicht ohne Beteiligung der Gemeinde Edewecht genehmigt würden.

 

Verwaltungsseits wird ausgeführt, werde die Ausweisung einer Außenbereichssatzung abgelehnt und die gewünschte Bebauung nicht genehmigt, werde der Fall vor dem Verwaltungsgericht einer Entscheidung zugeführt, der sich letztlich alle Beteiligten zu beugen hätten. Darüber hinaus sei die Schaffung neuen Wohnraums unstrittig nicht ohne Klimabeeinträchtigungen möglich. Daher gelte es, auch hier möglichst effizient vorzugehen und in einer nachweislich moorreichen Gemeinde Bauvorhaben konzentriert zu steuern und häufige kleinere Eingriffe in ggf. noch bestehende größere Flächen zu vermeiden. Bauanträge würden im Übrigen bisher jeweils sachlich und fachlich anhand einer klaren Linie abgearbeitet. Es sei wünschenswert, diese Linie auch weiterhin zu verfolgen.

 

Letztlich verfällt der als Tischvorlage vorliegende Änderungsantrag der CDU-Fraktion bei 4 Ja-, 4 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung der Ablehnung und der Ausschuss unterbreitet dem VA folgenden