RH Heiderich-Willmer wiederholt namens seiner Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Antrag, diesen Punkt zu vertagen und zunächst in der Arbeitsgruppe Freiraumkonzept zu beraten, weil die Argumentation zum Beschlussvorschlag nach Ansicht seiner Fraktion fachliche Fehler enthalte. Bspw. könne CO2 nicht in Böden gehalten werden, wenn darauf Bäume gepflanzt würden.

 

RH Dr. Fittje sieht in dem Vorschlag des Landkreises als untere Naturschutzbehörde durchaus Vorteile, weil hierdurch nicht nur Waldflächen generiert, sondern auch Flächen für Wiesenvögel vorgehalten würden. Er geht davon aus, dass die Flächen bereits in diesem Jahr aufgrund fehlender Bewirtschaftung einen Zuwachs sowohl an Wiesenvögeln als auch an Niederwild erführen. Er plädiert daher für eine heutige Zustimmung zum vorliegenden Beschlussvorschlag. Festgelegt werden solle in diesem Zuge auch eine Pflege der Fläche, die insbesondere den Wiesenvögeln wie bspw. Kiebitzen einen geeigneten Lebensraum ermögliche und bspw. eine Mahd vor dem 15.07. eines jeden Jahres ausschließe. Die links vom Areal liegenden privaten Flächen seien hauptsächlich von Birken bewachsen. Werde der Bereich daneben ebenfalls sich selbst überlassen, würden auch hier voraussichtlich hauptsächlich Birken und vermutlich Brombeeren wachsen. Sollten dort andere Bäume und Gewächse etabliert werden, bedürfe dies einer intensiven Pflege.

 

RF Meyer-Oltmer empfindet wie RH Heiderich-Willmer den Beschlussvorschlag mit einer Anpflanzung von Bäumen auf Moorflächen als wenig sinnvoll, weil einerseits heimische Gehölze auf Moor nicht funktionierten und andererseits den gewünschten CO2-bindenden Effekten genau entgegengesetzt gehandelt würde. Sie bittet um Auskunft, ob der Vorschlag des Landkreises noch einmal verändert werden könne oder, sofern dies nicht der Fall sei und der Vorschlag keine Mehrheit finde, insgesamt von den ursprünglichen Wünschen für diese Fläche Abstand genommen werden müsse.

 

FBL Torkel interpretiert die Ergebnisse der bisherigen Diskussion dahin, dass eine Weiterverpachtung der Fläche als extensiv genutztes Dauergrünland möglich sei. Es gelte im Übrigen nicht, sich zwischen suboptimalen Möglichkeiten zu entscheiden, sondern einvernehmlich zu einer guten Lösung zu kommen. Der vom Landkreis vorgeschlagene Kompromiss einer Aufforstung in dem schraffiert dargestellten Bereich der Fläche (Anlage 4 zu diesem Protokoll) beruhe auf der Tatsache, dass sich um diesen Bereich herum bereits ein kleiner Wald mit Buschwerk gebildet habe, der durch eine Aufforstung geschlossen werden könne, zumal Teile der angrenzenden Flächen bereits gekuhlt seien und sich das dortige Moor potenziell in einer rückläufigen Entwicklung befinde. Eine Aufforstung des nördlichen Teiles werde vom Landkreis abgelehnt. Näher betrachtet werden könne nun noch einmal die Extensivierung der Grünlandflächen, um einer natürlichen Entwicklung Raum zu geben.

 

RH von Aschwege kann die Aussagen des Landkreises und FBL Torkels nachvollziehen, verweist aber noch einmal auf frühere Ausführungen RH Erhardts, wonach der nördliche Teil des Areals bereits stark abgetorft sei und daher die Argumentation des Landkreises nicht den Tatsachen folge. Er bittet um Auskunft, ob die Fläche durch den Landkreis in Augenschein genommen oder nach Aktenlage entschieden worden sei. Sei nach Aktenlage entschieden worden, befürwortet er eine Vertagung des Beschlusses, bis ein Vorort-Termin stattgefunden habe.

 

Vfw. Behrens stellt klar, die Fläche sei durch den Landkreis in Augenschein genommen worden, was letztlich zum vorgeschlagenen Kompromissvorschlag geführt habe, zumal auch extensiv genutztes Grünland als wertvoller CO2-Speicher gewertet werde.

 

RH Heiderich-Willmer sieht eine richtige Vorgehensweise in der Entfernung des bereits bestehenden Aufwuchses im südlichen moorigen Bereich, um diese Fläche als deutlich effizienteren CO2-Speicher als extensiv bewirtschaftetes Grünland zu erhalten und durch Wiedervernässung zu fördern. Eine ggf. frühere Anpflanzung in diesem Bereich sei falsch gewesen und dieser Fehler dürfe daher nicht aus falschen Gründen fortgesetzt werden. Er plädiert nochmals eindringlich für eine Vertagung und intensive Beratung.

 

Grundmandatar Apitzsch unterstützt diesen Antrag. Eine Entscheidung erst in der Herbstsitzung dieses Ausschusses sei seiner Ansicht nach nicht schädlich, weil es in diesem Jahr für Pflanzungen im Frühjahr ohnehin fast zu spät sei und Pflanzungen im Herbst gut möglich. Vielleicht seien Pflanzungen auch überflüssig, weil sich offensichtlich auch ohne menschlichen Eingriff ein Bewuchs in dem vom Landkreis vorgeschlagenen Bereich entwickle. Durch eine freie Entwicklung des Bewuchses könne einerseits Geld gespart und andererseits gewährleistet werden, dass der Bewuchs letztlich auch überlebensfähig sei. Für den nördlichen Bereich unterstützt er die Vorschläge RH Dr. Fittjes.

 

Auf RH von Aschweges Nachfrage führt FBL Torkel aus, die Fläche könne von Jahr zu Jahr aus der Pacht genommen oder der Pachtvertrag entsprechend der künftig zulässigen Nutzung angepasst werden. Er verstehe die weitere Diskussion so, dass eine Weiterverpachtung der Fläche als extensiv genutztes Dauergrünland nicht gewünscht werde. Hierzu präzisiert RH Dr. Fittje, eine Verpachtung als extensiv genutztes Grünland sei sicherlich möglich, eine Beweidung müsse jedoch zwingend ausgeschlossen werden. FBL Torkel fasst zusammen, unter diesen Vorgaben werde somit das Areal als extensives Grünland unter den einschlägigen Voraussetzungen weiter verpachtet.

 

An dieser Stelle übergibt AV Bischoff die Sitzungsleitung an RF Meyer-Oltmer und erklärt, der Ursprungsantrag auf Benennung einer Fläche für die Anpflanzung eines Waldes sei u. a. von ihm gestellt worden. Der Vorschlag der Verwaltung sei die in Rede stehende Fläche gewesen. Führten die aufgezeigten Problematiken dazu, dass eine Aufforstung zugunsten einer natürlichen Entwicklung zurückgestellt werde, sehe er dies nicht kritisch. In diesem Fall bittet er jedoch, eine andere Fläche vorzuschlagen, die dem Ursprungsantrag gerecht werde. Einer Vertagung der Beschlussfassung könne er ebenfalls zustimmen.

 

Nach Rückgabe des Vorsitzes an AV Bischoff vertagt der Ausschuss auf Antrag RH Heiderich-Willmers einhellig die Beschlussfassung und übergibt die Thematik in den Arbeitskreis Freiraumkonzept.