Beschluss:

In Abstimmung mit der NABU-Ortsgruppe Edewecht wird ein geeigneter Standort in der Nähe der Vehne für die Neuanpflanzung von fünf Obstbäumen gesucht und dort die Anpflanzung vorgenommen. Hierfür wird ein Zuschuss in Höhe von 500,00 € gewährt.

 


Vfw. Behrens stellt anhand eines Planes (Anlage 3 zu diesem Protokoll) die in Rede stehende Fläche vor. Grundmandatar Apitzsch erläutert sodann, er kümmere sich seit einigen Jahren um diese Fläche, habe den nicht sehr befriedigenden Zustand jedoch nicht wesentlich verbessern können. Jetzt habe sich die NABU-Ortsgruppe Edewecht bereit erklärt, sich intensiver um das Areal zu kümmern und u. a. fünf standortgerechte Bäume zu pflanzen. 

 

RH Dr. Fittje unterstützt grundsätzlich diese Idee. Aus seiner Sicht sei das Areal jedoch völlig ungeeignet für eine Obstwiese, weil sich in direkter Nachbarschaft u. a. eine intensive Schweinehaltung mit entsprechender Geruchsentwicklung und eine intensiv genutzte Weidefläche befänden. Zudem sei das Areal nicht an Wege angebunden, was die Erreichbarkeit erheblich erschwere. Er schlägt daher vor, für die angestrebte Nutzung alternative Flächen auf dem der Gemeinde gehörenden Areal, bspw. links und rechts der nordwestlich gelegenen Zuwegung zur Gasstation oder im nordöstlich gelegenen Vehneknick, zu nutzen.

 

Grundmandatar Apitzsch betont, die Fläche müsse auch in ihrem derzeitigen Zustand in einem gewissen Maß gepflegt werden. Er könne sich aber auch eine Anpflanzung weiterer Obstbäume auf einer alternativen Fläche vorstellen, hierzu solle jedoch zunächst die Ortsgruppe des NABU befragt werden. Die anwesenden Mitglieder der Ortsgruppe bestätigen im Einvernehmen mit dem Ausschuss wortlos ihr Einverständnis mit der Nutzung alternativer Flächen.

 

BMin Lausch schlägt vor, den Beschlussvorschlag wie folgt zu fassen:

„In Abstimmung mit der NABU-Ortsgruppe Edewecht wird ein geeigneter Standort in der Nähe der Vehne für die Neuanpflanzung von fünf Obstbäumen gesucht und dort die Anpflanzung vorgenommen. Hierfür wird ein Zuschuss in Höhe von 500,00 € gewährt.“

 

Sodann fasst der Ausschuss folgenden