Beschlussvorschlag:

 

  1. Das erarbeitete Anforderungsprofil für die Stelle einer/eines Klimaschutzbe-auftragten wird bestätigt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Förderantrag entsprechend der Kommunalrichtlinie für den Bereich des integrierten Klimaschutzes zu stellen.

 

 


FBL Pannemann erläutert die Beschlussvorlage und weist insbesondere darauf hin, im Falle einer Förderung könne die/der neue Mitarbeiter*in frühestens fünf Monate nach Antragstellung der Förderung eingestellt werden. Stellenausschreibung und Auswahlverfahren könnten jedoch früher durchgeführt werden, so dass die Einstellung zum frühest möglichen Zeitpunkt umgesetzt werden könne.

 

RH Heiderich-Willmer verdeutlicht, die geplante Einstellung sei das erfreuliche Ergebnis eines Antrages seiner Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Er unterstützt insbesondere den Vorschlag, die Stelle frühzeitig auszuschreiben und geht davon aus, dass die Stelle auch und zwar so früh wie möglich besetzt wird, wenn dafür keine Förderung einzuwerben ist. Der ursprüngliche Beschluss habe die Einstellung einer/eines Klimaschutzbeauftragten beinhaltet. Ein Vorbehalt bzgl. möglicher Förderungen sei darin nicht enthalten gewesen.

 

RH von Aschwege stimmt diesen Ausführungen zu und lobt das transparente Verfahren in der Arbeitsgruppe.

 

Sodann unterbreitet der Ausschuss dem VA folgenden