Sitzung: 14.01.2020 Kinder-, Jugend- und Sozialausschuss
Ein Bürger erkundigt sich, ob die Gemeinde Edewecht bei
Arbeitsplatzangeboten Eltern eine Betreuungsbescheinigung ausstellt. Des
Weiteren möchte er wissen, ob vor Ausgabe des Fragebogens an die Arbeitgeber
seitens der Verwaltung geklärt wurde, ob alle enthaltenen Fragen auf
datenschutzrechtliche Belange geprüft worden seien.
FBL Sander erläutert, dass die Verwaltung bei konkreten Jobangeboten selbstverständlich entsprechende Betreuungsbescheinigungen ausstelle, wenn diese benötigt werden. Weiterhin teilt er mit, dass die Verwaltung bei Erstellung und Ausgabe zu keinem Zeitpunkt davon ausgegangen sei, dass einzelnen Fragen datenschutzrechtliche Belangen entgegenstehen. Nichtsdestotrotz habe die Verwaltung einen externen Datenschutzbeauftragten mit der Prüfung des Fragebogens beauftragt. Die abschließende Beurteilung liege zurzeit allerdings noch nicht vor.