Ein Bürger erkundigt sich, ob die Gemeinde Edewecht bei Arbeitsplatzangeboten Eltern eine Betreuungsbescheinigung ausstellt. Des Weiteren möchte er wissen, ob vor Ausgabe des Fragebogens an die Arbeitgeber seitens der Verwaltung geklärt wurde, ob alle enthaltenen Fragen auf datenschutzrechtliche Belange geprüft worden seien.

FBL Sander erläutert, dass die Verwaltung bei konkreten Jobangeboten selbstverständlich entsprechende Betreuungsbescheinigungen ausstelle, wenn diese benötigt werden. Weiterhin teilt er mit, dass die Verwaltung bei Erstellung und Ausgabe zu keinem Zeitpunkt davon ausgegangen sei, dass einzelnen Fragen datenschutzrechtliche Belangen entgegenstehen. Nichtsdestotrotz habe die Verwaltung einen externen Datenschutzbeauftragten mit der Prüfung des Fragebogens beauftragt. Die abschließende Beurteilung liege zurzeit allerdings noch nicht vor.