Beschluss:

In Abänderung der §§ 4 und 17 der Geschäftsordnung für den Rat finden künftig zu Beginn und am Ende einer öffentlichen Ratssitzung Einwohnerfragestunden statt.

 


Durch BM Lausch wird ausgeführt, dass sich in der Vergangenheit der Bedarf aufgezeigt habe, den Bürgerinnen und Bürgern bereits zu Beginn von öffentlichen Rats- und Ausschusssitzungen die Möglichkeit zu eröffnen, Fragen zu stellen. Die Bürgerinnen und Bürger würden so Gelegenheit bekommen, Unklarheiten direkt zu Beginn der Sitzung zu beseitigen und könnten dann die Sitzung leichter verfolgen. Unter anderem wird ein solches System bereits beim Landkreis Ammerland praktiziert.