Beschluss:

1.      Die Planzeichnung des Flächennutzungsplanes, in der alle durchgeführten Änderungen und Ergänzungen einschließlich der Berichtigungen in den Fällen des § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB dargestellt sind, wird zur Kenntnis genommen.

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 6 Abs. 6 BauGB den Flächennutzungsplan in der Fassung, den er durch die vom Rat der Gemeinde Edewecht in seiner Sitzung am 17.12.2012 beschlossenen 86. Änderung und der mit Beschluss des Rates vom 05.03.2013 über den Bebauungsplan Nr. 176 „Rotdornweg“ erfolgten 88. Berichtigung des Flächennutzungsplanes erreicht hat, neu bekannt zu machen.

 


Nach kurzer Erläuterung durch GOI Knorr fasst der Gemeinderat folgenden