Sitzung: 06.05.2013 Rat
Vorlage: 2013/FB III/1284
Beschluss:
1.
Die Planzeichnung des Flächennutzungsplanes, in der
alle durchgeführten Änderungen und Ergänzungen einschließlich der
Berichtigungen in den Fällen des § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB dargestellt sind,
wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird
beauftragt, gemäß § 6 Abs. 6 BauGB den Flächennutzungsplan in der Fassung, den
er durch die vom Rat der Gemeinde Edewecht in seiner Sitzung am 17.12.2012
beschlossenen 86. Änderung und der mit Beschluss des Rates vom 05.03.2013 über
den Bebauungsplan Nr. 176 „Rotdornweg“ erfolgten 88. Berichtigung des
Flächennutzungsplanes erreicht hat, neu bekannt zu machen.
Nach kurzer Erläuterung durch GOI Knorr fasst der
Gemeinderat folgenden