Grundmandatar Apitzsch ist der Auffassung, das Planungsverfahren bzgl. des Sandabbaus der Firma Hilgen in den beiden Gruben in Harkebrügge sei noch nicht abgeschlossen. Leider seien aber insbesondere im hinteren Waldgebiet, das seiner Kenntnis nach als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen sei, kürzlich durch den Einsatz von Planierraupen und Radladern breite Schneisen entstanden. Er empfindet diesen Eingriff als sehr massiv und erschreckend und bittet um Prüfung, ob diese Eingriffe erlaubt sind und ob die aus seiner Sicht nicht nachvollziehbare Wiederaufnahme des Sandabbaus nach 15 Jahren ggf. sogar noch erweitert wird.

 

FBL Torkel führt aus, verwaltungsseits könne hierzu keine detaillierte Auskunft gegeben werden, weil für das Planverfahren der Landkreis Ammerland zuständig sei. Es habe in der Angelegenheit bereits einen sehr umfassenden Erörterungstermin gegeben, weiterer Klärungsbedarf sei aber offensichtlich vorhanden. Eine abschließende Entscheidung sei voraussichtlich in näherer Zukunft nicht zu erwarten. Wie weit die derzeitigen Aktivitäten vom geltenden Genehmigungsstand umfasst seien, sei nicht bekannt. SGL Knorr ergänzt, für den rückwärtigen Bereich bestünden alte Abbaurechte, weshalb sich vermutlich daraus das Recht zum Abbau an dieser Stelle ergebe. FBL Torkel sagt zu, die Anfrage morgen an den Landkreis Ammerland weiterzureichen.

 

(Anmerkung der Verwaltung:

Auf entsprechende Anfrage teilte der Landkreis mit, dass Arbeiten und Maßnahmen derzeit auf dem genannten Gelände noch ausstehen bzw. im Gange sind, diese sind bekannt sowie in dem ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss festgesetzt.)