Fachbereichsleiter (FBL) Sander und Verwaltungsangestellte (VA) Koch erläutern den Sachverhalt anhand der beigefügten Powerpointpräsentation sowie der beigefügten Unterlagen.

 

FBL Pannemann führt aus, dass die Gemeinde Edewecht im Jahr 2017 insgesamt 2,7 Mio € für das Personal der kommunalen Kindertagesstätten aufgewendet habe. Im aktuellen Jahr werden sich in diesem Bereich die Personalkosten auf 4,0 Mio € belaufen, sodass sich hier im Gegensatz zum Jahr 2017 eine Steigerung von 50 % errechne, obwohl die Anzahl der zu betreuenden Kinder lediglich um 13 % gestiegen sei.

Nach Abzug aller Einnahmen habe das von der Gemeinde getragene Defizit für alle Kindertagesstätten im Gemeindegebiet im Jahr 2018 insgesamt 2,0 Mio € betragen, während es im Jahr 2019 auf 3,2 Mio € gestiegen sei und sich im aktuellen Jahr auf 4,3 Mio € erhöhen werde.

 

Er erläutert, dass aktuell 93 Mitarbeiter/innen in den kommunalen Kindergärten beschäftigt seien. Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit betrage zurzeit 34,00 Stunden und bewege sich auf einem sehr hohen Niveau. Eine Steigerung der Arbeitszeiten sei schwierig zu realisieren, da es in der Belegschaft auch durchaus einen Wunsch auf eine Teilzeitbeschäftigung gebe. Weiterhin teilt er mit, dass von den 93 Kita-Beschäftigten der Gemeinde Edewecht insgesamt 71 Mitarbeiter/innen unbefristet beschäftigt seien. Die befristeten Beschäftigungsverhältnisse seien überwiegend durch Beschäftigungsverbote und Elternzeiten begründet. Allerdings behalte die Gemeinde sich auch vor, neue Mitarbeiter/innen über einen befristeten Zeitraum kennenzulernen, um dauerhaft eine qualitativ hochwertige Arbeit gewährleisten zu können. Sobald man feststelle, dass das Arbeitsergebnis gut sei und die Chemie stimme, entfriste man diese Beschäftigungen auch, um das Personal dauerhaft an die Gemeinde Edewecht zu binden.

 

FBL Pannemann räumt ein, dass es auch beim Kita-Personal der Gemeinde Edewecht eine Fluktuationsquote gebe, die aber nicht besorgniserregend hoch sei und in vielen Fällen auch nicht vermieden werden könne. Zeige z.B. eine Kita-Beschäftigte eine Schwangerschaft an, dann erhalte sie aus gesundheitlichen Gründen ein sofortiges Beschäftigungsverbot, sodass oftmals von heute auf morgen eine Ersatzkraft gestellt werden müsse, um den gesetzlichen Betreuungsschlüssel einhalten zu können. Darüber hinaus komme es natürlich auch vor, dass Mitarbeiter/innen sich für einen Wechsel der Arbeitsstelle entscheiden. Hier gehe die Gemeinde Edewecht aber davon aus, dass auch bei Stellenwechseln Unzufriedenheit in den seltensten Fällen die Beweggründe seien. Diesbezüglich habe die Gemeinde Edewecht unlängst bei den Kita-Beschäftigten eine Mitarbeiterbefragung zum Thema Arbeitszufriedenheit mit hoher Beteiligung durchgeführt. Die Befragung ergab für alle Kindertagesstätten durchweg gute Ergebnisse.

Für die Gewinnung neuen Personals bediene man sich neben der gemeindeeigenen Homepage und den lokalen Printmedien auch allen gängigen Jobportalen.

Abschließend teilt er mit, dass zurzeit außerdem drei Mitarbeiter/innen über Zeitarbeitsfirmen beschäftigt seien.

 

RH Apitzsch teilt mit, dass er die Ausführungen der Verwaltung gut nachvollziehen könne, räumt aber auch ein, dass er durchaus Verständnis für die Eltern der 71 von den Kürzungen der Betreuung betroffenen Kindern habe. Er erkundigt sich, ob die Verwaltung auch bei in Aussicht gestellten Arbeitsaufnahmen einzelner Eltern Bescheinigungen ausstelle, dass ein entsprechender Betreuungsplatz zur Verfügung stehe.

FBL Sander bejaht dies.

Elternvertreterin (EV) Joost teilt mit, dass die Kommunen aufgrund der Bestimmungen des SGB VIII verpflichtet seien entsprechende Betreuungsplätze im Vormittags- und Ganztagsbereich zur Verfügung zu stellen. Sollte die Anzahl dieser Plätze nicht ausreichend sein, dann können Nachmittagsplätze angeboten werden. Sie gibt zu bedenken, dass bei der Vergabe der Plätze auch soziale Belange der Kinder und der Eltern berücksichtigt werden sollen. Sie könne daher nicht verstehen, warum die Betreuungszeiten der Kinder gekürzt werden und man somit in Kauf nehme, dass wichtige soziale Kontakte wegbrechen.

Weiterhin teilt sie mit, dass die örtlichen Träger gesetzlich verpflichtet seien eine sechsjährige Bedarfsplanung vorzuhalten und diese jährlich fortzuschreiben. Sie bemängelt, dass dies in der Gemeinde Edewecht in dieser Form nicht durchgeführt werde.

Sie erläutert, dass sie mit allen Gemeinden in der näheren Umgebung gesprochen habe.  Dort sei es nirgendwo der Fall, dass aus Platzmangel bestehende Betreuungszeiten gekürzt werden. Außerdem sei die Vorhaltung von Nachmittagsplätzen  überall rückläufig.

Weiterhin teilt EV Joost mit, dass sie sich aufgrund des vorherrschenden Fachkräftemangels absolut dagegen ausspreche, Arbeitsstellen in Kindertagesstätten befristet auszuschreiben. Bei vielen Trägern sei es daher zur Steigerung der Mitarbeiterbindung selbstverständlich, Kitapersonal ausschließlich unbefristet einzustellen. Außerdem sei die Gemeinde Edewecht einige der wenigen Gemeinden, die Erst- und Zweitkräfte bei gleicher Qualifikation unterschiedlich vergüte. Weiterhin bemängelt sie, dass es für alle kommunalen Kindertagesstätten lediglich eine FSJler-Stelle gebe, die jährlich von Einrichtung zu Einrichtung wechsle.

 

FBL Sander erläutert, dass die Gemeinde Edewecht gesetzeskonform handle, wenn ein Teil der Kinder auf einen Nachmittagsplatz verwiesen werde, weil eine ausreichende Anzahl an Vormittags- und Ganztagsplätzen nicht zur Verfügung stehe.

Er teilt mit, dass die Gemeinde selbstverständlich Betreuungsbescheinigungen an Eltern gebe, wenn dies für eine Arbeitsaufnahme benötigt werde.

Des Weiteren hätten die anderen Ammerlandkommunen bei einer Besprechung der Familienbüros das Vergabeverfahren der Gemeinde Edewecht sehr begrüßt. Es wurde einhellig mitgeteilt, dass sie bei einer drohenden Platzknappheit genau wie die Gemeinde Edewecht verfahren würden.

FBL Sander stellt klar, dass das oberste Ziel der Gemeinde Edewecht im Kindertagesstättenbereich sei, den gesetzlich erforderlichen Betreuungsbedarf zu decken.

 

RF Taeger teilt mit, dass die Politik absolutes Verständnis für die Sicht der Eltern habe. Allerdings sei es nicht richtig, dass der aktuelle und zukünftige Bedarf nicht ausreichend berücksichtigt werde, da jedes Jahr im Ausschuss die Kinderzahlen ausgewertet werden. Außerdem habe man mit der Erstellung des demografischen Gutachtens eine ausgezeichnete Basis für eine zielorientiere und bedarfsgerechte Planung der zukünftig notwendigen Plätze.

Sie verwehre sich daher gegen den Vorwurf nicht bedarfsgerecht zu planen und geplant zu haben, da durchgehend neue Plätze geschaffen wurden und werden. Auch für das jetzt von der Gemeinde durchgeführte Vergabeverfahren habe sie Verständnis, da es transparent und gerecht sei. 

 

Abschließend gibt EV Joost zu bedenken, dass der Gemeindeelternrat in Planungsverfahren einzubeziehen ist. Ihr sei bewusst, dass der Gemeindeelternrat in Planungsfragen keine Entscheidungsgewalt habe. Trotzdem würde sie sich wünschen, dass der Gemeindeelternrat in Planungsverfahren angehört und beteiligt werde.

Gerade im aktuellen Vergabeverfahren wäre der Gemeindeelternrat gerne beteiligt gewesen, da man den Eindruck habe, dass teilweise Betreuungszeiten gekürzt worden seien, obwohl diese freien Plätze dann anderweitig nicht besetzt werden. Hier sei es aus ihrer Sicht richtig, nicht alle Kinder gleich zu behandeln, sondern lediglich auf die einzelne Kindertagesstätte zu schauen.

 

RF Taeger regt an, ein Gespräch zwischen Eltern, Politik und Verwaltung zu führen, um über die Problematik zu reden.

 

RF Hinrichs bietet allen Eltern an, sich bei Problemen an ihre Ratsvertreter zu wenden.