Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung soll das Auswahlverfahren für eine Trägerschaft der neuen Kindertagesstätte anhand des Informationsschreibens und der festgelegten Bewertungskriterien durchführen. Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür notwendigen Schritte zu veranlassen.

 


Sachgebietsleiter (SGL) Schöbel trägt den Sachverhalt anhand der mit der Einladung übersandten Vorlage vor. Er erläutert, dass im Rahmen des Auswahlverfahrens erfahrene, lokale Träger aufgefordert werden sollen, sich am Verfahren zu beteiligen. Des Weiteren werde in der örtlichen Presse und auf der Homepage darauf hingewiesen werden, dass ein Trägerauswahlverfahren durchgeführt werde, um weitere Träger zu erreichen.

Sollte der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Edewecht am 21.01.2020 einen entsprechenden Beschluss herbeiführen, dann werde die Verwaltung das Auswahlverfahren mit einer Bewerberfrist von drei Wochen durchführen, welches dann am 14.02.2020 enden soll. Bestenfalls könne man dann dem Kinder-, Jugend- und Sozialausschuss in der Sitzung am 03.03.2020 einen Trägervorschlag unterbreiten.

 

RH Krallmann und EV Joost begrüßen, dass bei allen Trägern die gleichen Maßstäbe angesetzt werden sollen. Allerdings haben sie Zweifel, dass Alleinstellungsmerkmale der potentiellen Träger im Auswahlverfahren zu wenig Berücksichtigung finden und die im Infoschreiben vorgegebenen Betreuungszeiten unter Umständen nicht dem tatsächlichen Betreuungsbedarf entsprechen.

RH Heiderich-Willmer, FBL Sander und SGL Schöbel führen aus, dass es sich bei den im Infoschreiben genannten Betreuungszeiten lediglich um ein Beispiel handele, damit alle potentiellen Träger bei der Errechnung des Jahresdefizits die gleichen Voraussetzungen haben. Dies sei notwendig, um im Auswahlverfahren die Wirtschaftlichkeit der einzelnen Bewerber vergleichen zu können. FBL Sander führt weiter aus, dass bei einer Erhöhung des tatsächlichen Betreuungsbedarfes selbstverständlich auch in der neuen Kindertagesstätte die Öffnungszeiten erweitert werden können.

 

RF Taeger erkundigt sich, ob von Seiten der Verwaltung beabsichtigt sei, die Politik im Auswahlverfahren zu beteiligen.

FBL Sander erläutert, dass die Politik Einblick in alle Bewerbungen haben solle. Er schlägt jedoch vor, dass die Verwaltung eine Vorauswahl treffe, um diese dann vor einer öffentlichen Ausschusssitzung mit der Politik zu erörtern.

 

EV Joost plädiert dafür, dass auch der Gemeindeelternrat im Rahmen des Auswahlverfahrens und auch im Arbeitskreis „Kindertagesstätten“ beteiligt werde. FBL Sander sagt eine Beteiligung des Gemeindeelternrates am Auswahlverfahren zu.

 

RH Frahmann erkundigt sich, ob es im Rahmen des Auwahlverfahrens auch offizielle Bewerbergespräche geben werde. Außerdem möchte er wissen, ob es innerhalb der einzelnen Oberpunkte weitere Unterteilungen zur Vergabe der einzelnen Punkte gebe. FBL Sander und SGL Schöbel teilen mit, dass ein entsprechender Katalog in der Erarbeitung sei und zur Anwendung kommen werde. Bewerbergespräche könnten zur Entscheidungsfindung geführt werden, wenn mehrere Bewerber an der Spitze eine ähnliche Gesamtpunktzahl aufweisen.

 

EV Joost teilt abschließend mit, dass viele Träger dazu übergegangen seien, die Kräfte in den einzelnen Gruppen identisch zu vergüten, da es in der Realität keine Unterscheidung zwischen Erst- und Zweitkraft mehr gebe. Sie möchte wissen, wie die Gemeinde im Auswahlverfahren damit umgehe, wenn einzelne Träger in der Wirtschaftlichkeitsberechnung Erst- und Zweitkraft identisch vergüten.

FBL Pannemann erläutert, dass bei der Gemeinde Edewecht alle Beschäftigten nach ihrer tatsächlichen Tätigkeit und nicht nach ihrer Qualifikation vergütet werden. Im Rahmen des Auswahlverfahrens seien hier die Vergabekriterien „Konzeption“ und „Wirtschaftlichkeit“ betroffen, welche dann entsprechend bewertet werden würden.