Beschluss:

1.      Der mit der Einladung zur Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses am 03.12.2019 übersandte Entwurf der Gebührenbedarfsberechnung für die Abwassergebühr 2020 wird festgestellt. Die Abwassergebühr bleibt unverändert bei 1,67 €/m³.

 

2.      Die Ablesegebühr gem. § 3 Abs. 2 Abwassergebührensatzung wird auf 21,00 € festgesetzt. Der dahingehende mit der Einladung zur Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses am 03.12.2019 vorgelegte Entwurf einer 3. Änderungssatzung zur Abwassergebührensatzung wird als Satzung beschlossen.

 

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren abzuwickeln.

 


Nach Erläuterung der Beschlussvorlage durch FBL Pannemann fasst der Rat ohne Aussprache folgenden