Sitzung: 17.12.2019 Rat
Vorlage: 2019/FB III/3164
Beschluss:
- Die
von der Verwaltung durchgeführte eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4a
Abs. 3 Satz 4 BauGB wird hinsichtlich der in der Beschlussvorlage zu TOP 8
der Sitzung des Bauausschusses am 19.11.2019 erläuterten
Planzeichenergänzung hinsichtlich der als zu erhalten festzusetzenden
Bäume genehmigt.
- Zu
den während der öffentlichen Auslegung der 3. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 66 in der Zeit vom 30.09.2019 bis 01.11.2019 eingegangenen
Stellungnahmen sowie der Stellungnahmen zur eingeschränkten Beteiligung
gem. § 4a Abs. 3 S. 4 BauGB wird im Sinne der in der Sitzung des
Bauausschusses am 19.11.2019 erarbeiteten Abwägungsvorschläge entschieden.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu
benachrichtigen.
- Der
Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 66, der aufgrund des BauGB
in der zurzeit geltenden Fassung im beschleunigten Verfahren nach § 13a
BauGB aufgestellt wurde, wird in der vorgelegten Form als Satzung mit
Begründung beschlossen. Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 66 ist gemäß
§ 10 Abs. 3 BauGB bekannt zu machen.
Nach Erläuterung der Beschlussvorlage durch FBL Torkel fasst der Rat ohne Aussprache folgenden