Beschluss:

  1. Die von der Verwaltung durchgeführte eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB wird hinsichtlich der in der Beschlussvorlage zu TOP 8 der Sitzung des Bauausschusses am 19.11.2019 erläuterten Planzeichenergänzung hinsichtlich der als zu erhalten festzusetzenden Bäume genehmigt.
  2. Zu den während der öffentlichen Auslegung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 66 in der Zeit vom 30.09.2019 bis 01.11.2019 eingegangenen Stellungnahmen sowie der Stellungnahmen zur eingeschränkten Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 S. 4 BauGB wird im Sinne der in der Sitzung des Bauausschusses am 19.11.2019 erarbeiteten Abwägungsvorschläge entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.
  3. Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 66, der aufgrund des BauGB in der zurzeit geltenden Fassung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt wurde, wird in der vorgelegten Form als Satzung mit Begründung beschlossen. Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 66 ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt zu machen.

 


Nach Erläuterung der Beschlussvorlage durch FBL Torkel fasst der Rat ohne Aussprache folgenden