Beschlussvorschlag:

Dem zur Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses am 03.12.2019 vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2020 einschl. des Investitionsprogramms für den mittelfristigen Finanzplanungszeitraum 2021 – 2023 wird zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren abzuwickeln.

 


FBL Pannemann erläutert anhand einer Präsentation (Anlage 4 zu diesem Protokoll) die Haushaltsplanung für 2020 und den mittelfristigen Finanzplanungszeitraum.

 

Namens seiner CDU-Fraktion begrüßt RH Bischoff die Möglichkeit, rd. 11,5 Mio. € zugunsten von insbesondere Bildung, Straßenbau, Breitbandausbau, Bad und Spielplätzen investieren zu können, ohne Steuern erhöhen oder Kredite aufnehmen zu müssen. Ob diese Summe aber zur Gänze ausgeschöpft werden könne, hänge sicherlich auch mit der Verfügbarkeit der notwendigen Baufirmen zusammen. Besonders erfreulich sei auch die Aussicht, den Schuldenstand, ohne Beachtung der Schulden bzgl. des Eigenbetriebes AöR, zum Ende des Jahres 2020 auf unter 4 Mio. € senken zu können.

 

Auf RH Erhardts Nachfragen führt FBL Pannemann aus, die Kosten für den noch einzustellenden Klimaschutzbeauftragten seien in den Personalkosten und im Stellenplan für 2020 bereits enthalten, ein Ansatz für Baulandankauf in Höhe von 550.000 € sei im Finanzhaushalt eingeplant.

 

RH Erhardt begrüßt eine Aussage FBL Pannemanns, für die Zukunft ggf. Investitionsbremsen vorzusehen und schlägt noch einmal vor, über alternative Einnahmequellen nachzudenken. In diesem Zusammenhang hinterfragt er, ob ein Verkauf des Areals an der Bahnhofstraße an einen Investor ohne Gewinn geboten sei.

 

Hierzu führt FBL Pannemann aus, zu welchen Konditionen das Areal veräußert werde, liege in der Entscheidungshoheit des Rates. Rechtskonform könne das Areal jedoch nur zum aktuellen Wert verkauft werden. FBL Torkel ergänzt, die Umsetzung der Planung durch den Investor unter Einbeziehung der qualitativ anspruchsvollen städtebaulichen Ziele der Gemeinde Edewecht, bedeute für diesen eine große Aufgabe. BMin Lausch verdeutlicht, der Einstandspreis sei seinerzeit vom Rat stark diskutiert, letztlich aber beschlossen worden, um an dieser strategisch bedeutsamen Stelle Einfluss auf die künftige Entwicklung nehmen können. Hätte der Veräußerer die Fläche direkt an Investoren verkauft, wäre eine Einflussnahme kaum möglich gewesen. Aus diesem Grunde sei ein Verkauf an den Investor zu den aufgewendeten Kosten sinnvoll und geboten.

 

RF Hinrichs sieht für die nächsten Jahre aufgrund des hohen Sanierungsbedarfes vieler kommunaler Gebäude kaum Möglichkeiten zu Einsparungen bei Investitionen. Es gelte daher, weiterhin zu versuchen, die notwendigen Mittel aus laufenden Einnahmen zu generieren.

 

Sodann unterbreitet der Ausschuss dem Rat über den VA folgenden