FBL Pannemann erläutert, umgesetzt als Onlinedienstleistung sei inzwischen grundsätzlich das Sportstättenverwaltungsprogramm, wenn auch noch nicht alle Sportstätten eingepflegt seien. Konkret beauftragt und derzeit in der Umsetzung befindlich seien das Hundesteuermodul und das E-Payment, das für alle online genutzten Angebote nutzbar sein werde. Kurzfristig beauftragt würden der Onlineabruf von Personenstandsurkunden und der Umstieg auf Cloud Computing. Für eine Umsetzung in 2020 seien Mittel im Haushalt für die Neuerstellung des Internetauftritts der Gemeinde Edewecht und die Erweiterung des Kindergartenprogramms, durch die, vorbehaltlich einer noch ausstehenden positiven Rückmeldung, Eltern die Möglichkeit gegeben werden solle, sich über freie Plätze zu informieren und entsprechenden Anmeldungen zu hinterlegen, vorgesehen. Schließlich würden verwaltungsseits derzeit Gespräche zum Thema E-Rechnungsmanager geführt, dieses Modul ermögliche bspw. kleineren Handwerksbetrieben, eigene Daten zu hinterlegen und über diesen Weg Rechnungen digital zu stellen. Mit der KDO werde derzeit an einer Umstellung des Meldeverfahrens gearbeitet, um auch hier das Angebot von Online-Nutzungsmöglichkeiten ausweiten zu können.

 

In der anschließenden Diskussion bittet RH Krallmann um Prüfung, ob auch die Betreuung durch Tagesmütter über das Kindergartenprogramm abgewickelt werden kann. Hierzu führt FBL Pannemann aus, es sei besser, zunächst mit den eigenen Aufgaben zu beginnen. Im Nachgang könne ggf. mit dem Landkreis besprochen werden, ob eine Verlagerung dieser Thematik auf die Gemeinden sinnvoll sei.

 

Auf RH Urbankes Nachfrage erläutert FBL Pannemann, das E-Government-Angebot sei in anderen Kommunen ganz unterschiedlich ausgeprägt. Neben Vorreitern gebe es durchaus Kommunen, deren Stand deutlich hinter dem der Gemeinde Edewecht liege. Es sei geplant, unter Federführung der KDO einem Zusammenschluss von Kommunen beizutreten, der gegenseitige Hilfestellung und regelmäßigen Erfahrungsaustausch ermögliche. BMin Lausch ergänzt, hierzu seien im Vorfeld noch rechtliche Fragen zu klären.

 

RH Krallmann bittet, interessierten Ratsmitgliedern ggf. im Rahmen einer Sitzung durch eine Fachkraft der KDO Einblicke in die Möglichkeiten des E-Governments geben zu lassen.

 

Letztlich wird der Bericht vom Ausschuss