Beschlussvorschlag:

1.      Die Straßenreinigungsgebühr beträgt ab dem 1. Januar 2020 je Meter Straßenfront 1,13 €

 

2.      Der als Anlage vorgelegte Entwurf der 4. Änderung der Satzung der Gemeinde Edewecht über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren wird als Satzung beschlossen.

 


Nach Erläuterung der Beschlussvorlage führt SGL Holling auf Nachfragen weiter aus, für einen durchschnittlichen Haushalt mit 20 m Grundstückslänge an der Straßenfront steige die Jahresgebühr von derzeit rd. 18.00 € auf rd. 22,60 €. Berechnungsmaßstab sei im Übrigen jeweils die Länge der Straßenfront anhand von Katasterunterlagen. Die Gebühr liege auch nach der Steigerung im Ammerländer Mittelfeld. Die großen Unterschiede der Gebühr in den Ammerlandgemeinden beruhten auf unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten und Ansprüchen.

 

Sodann unterbreitet der Ausschuss dem Rat über den VA folgenden