Beschlussvorschlag:

1. Der Grundschule Jeddeloh wird für die Anschaffung eines mobilen Aufladekoffers, zwei I-Pads sowie einer Dokumentenkamera ein Betrag in Höhe der anfallenden Kosten, maximal jedoch 3.000,- €, gewährt.

 

2. Der Grundschule Osterscheps wird für die Anschaffung eines interaktiven Touchdisplay inklusive höhenverstellbarer Wandhalterung sowie Zubehör, Montage und Einrichtung ein Betrag in Höhe der anfallenden Kosten, maximal jedoch 7.000,- €, gewährt.

 

 


Nach Erläuterung der Beschlussvorlage durch FBL Sander sprechen sich die Ratsmitglieder Garlichs-Kappmeier, Krallmann, Frahmann und AV Hohnholz für die Bewilligung der beantragten Mittel unabhängig von einer möglichen Förderung im Rahmen des Digitalpakts aus, weil der Beschluss aus 2017 nach wie vor Gültigkeit habe und nicht ohne weiteres verändert werden könne. Zudem hätten verschiedene kommunale Schulen aufgrund dieses Beschlusses bereits Mittel erhalten, andere Schulen hätten dagegen mit ihren Anträgen bisher zugunsten der bereits bedachten Schulen abgewartet und sollten daher nun nicht benachteiligt werden. Es sei auch zu bedenken, dass kleinere Schulen u. a. aufgrund personeller Kapazitäten mehr Probleme mit der Erstellung der geforderten Medienbildungskonzepte hätten und hieraus nun Nachteile zu erwachsen drohten. Eine Grundausstattung solle daher auch diesen Schulen unabhängig von Fördermöglichkeiten aus dem Digitalpakt ermöglicht werden. Zudem handele es sich bei den gewünschten Anschaffungen nicht um digitale Ausstattung im eigentlichen Sinne, sondern um Zubehör, welches den Gebrauch der bereits vorhandenen digitalen Ausstattung ermögliche bzw. verbessere. Die Befürchtung der Verwaltung, die durch den Digitalpakt ermöglichten Förderbeträge würden ggf. nicht ausgenutzt und somit förderwürdige Maßnahmen allein zu Lasten des kommunalen Haushalts gehen, wird aus diesem Kreis nicht geteilt. Die Schulen hätten sicherlich einen ausreichenden Bedarf an förderungswürdiger Ausstattung.

 

Die Ratsmitglieder Korte und Taeger befürworten die vorgeschlagene Beschlussempfehlung, die auf eine sparsame Haushaltsführung abziele und die zügige Erstellung der auch unabhängig vom Digitalpakt vorgeschriebenen Medienbildungskonzepte fördere. Eine Ausschüttung der gewünschten Mittel sei dann sinnvoll, wenn die dargestellten Anschaffungen nicht förderwürdig im Sinne des Digitalpakts seien.

 

Lehrervertreterin Konen-Witzel und Elternvertreter von Thülen sprechen sich dafür aus, die Schulen, die bisher zugunsten anderer Schulen auf Anträge verzichtet hätten, nicht zu benachteiligen, die 20.000 € auszuschütten und nicht darauf zu hoffen, dass die Fördermittel des Digitalpakts alle künftigen Erfordernisse abdeckten.

Verwaltungsseits wird erläutert, die jährlichen 20.000 € seien in 2017 beschlossen worden, weil nicht abzusehen gewesen sei, wann durch den Digitalpakt Förderungen möglich sein würden. Nun, da Förderungen möglich seien, sei in Anbetracht knapper werdender Haushaltsmittel eine Verlagerung der Förderungen auf die Mittel aus dem Digitalpakt sinnvoll und geboten. Im Übrigen seien die 20.000 € in den Jahren 2017, 2018 und 2019 vollumfänglich ausgeschüttet worden. Es sei auch zu bedenken, dass aus einer bloßen Beschlussfassung keine Ansprüche oder Rechte abgeleitet werden könnten. Dies gelte auch, wenn hierdurch eine gefühlte Ungleichbehandlung entstehe. Insbesondere wird darauf verwiesen, die Mittel aus dem Digitalpakt stellten eine Anschubfinanzierung dar. Alle weiteren Kosten lägen sodann bei den Schulträgern. Werde der Digitalpakt genutzt, um alle Schulen bestmöglich und hochwertig auszustatten, sei eine künftige Rückführung der Ausstattung auf ein aus finanziellen Gründen womöglich niedrigeres Niveau nur schwer umzusetzen. Insofern solle genau überlegt werden, was wirklich notwendig sei, auch wenn dadurch die mögliche Gesamtförderung nicht ausgenutzt werde. Wichtig sei darüber hinaus, Medientechnik nur im Rahmen von Medienbildungskonzepten zur Verfügung zu stellen, damit die Technik sodann auch vollumfänglich und zielführend von allen Lehrkräften in den Unterricht integriert werde.

 

Letztlich unterbreitet der Ausschuss dem VA folgenden geänderten