Beschlussvorschlag:

1. Für die Erstellung der pädagogisch-technischen Anforderungsprofile sowie der Medienbildungskonzepte wird für das Haushaltsjahr 2020 ein Pauschalbetrag in Höhe von 20.000,- € für die Beschäftigung externe Medienberater eingeplant.

 

2. Für eine flächendeckende WLAN-Ausstattung und -Versorgung der Edewechter Schulen wird für das Haushaltsjahr 2020 ein Pauschalbetrag in Höhe von 150.000,- € eingeplant.

 

3. Für die Anschaffung von neun Touchdisplays für die Fachunterrichtsräume der Edewechter Oberschule sowie für die Anschaffung einer Synchronisierungssoftware wird für das Haushaltsjahr 2020 ein Betrag in Höhe von 80.000,- € eingeplant.

 

4. Die Umsetzung der Maßnahmen der Pkt. 2 und 3 stehen unter dem Vorbehalt, dass die Zuwendungsbestimmungen gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der IT-Infrastruktur und der IT-Ausstattung in Schulen erfüllt sind. 

 


FBL Sander erläutert die Beschlussvorlage und führt auf Nachfragen RF Taegers weiter aus, Förderbeträge könnten sowohl für einzelne Schulen als auch innerhalb einzelner Schulen in Teilbeträgen abgerufen werden. Die für die Förderung zwingend notwendigen Medienbildungskonzepte lägen für alle Schulen mindestens im Entwurf vor. Schulen, deren Konzept bisher noch nicht abgeschlossen sei, sollten zur Ermöglichung der zeitnahen abschließenden Erstellung u. U. die Unterstützung von Medienberatern/Medienberaterinnen des NLQ in Anspruch nehmen. Die Konzepte stellten hohe Anforderungen, die nicht von jeder Schule ohne weiteres zu erfüllen seien.

 

RF Garlichs-Kappmeier beantragt, den Punkt 4 des Beschlussvorschlages wie folgt zu ändern:

„Die Umsetzung der Maßnahmen der Pkt. 2 und 3 stehen unter dem Vorbehalt, dass die Zuwendungsbestimmungen gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der IT-Infrastruktur und der IT-Ausstattung in Schulen erfüllt sind.“. Darüber hinaus befürwortet sie die grundsätzliche Erstellung von Medienkonzepten für alle Schulen, unabhängig davon, ob eine Förderung gewollt sei.

 

Auf RF Garlichs-Kappmeiers Nachfrage führt FBL Sander aus, die in Punkt 3 der Beschlussempfehlung genannten 80.000 € müssten von der Gemeinde vorfinanziert und könnten sodann im Rahmen der Förderung vom Land erstattet werden.

 

Auf RH Reils Nachfrage erläutert FBL Sander, alle Schulen sollten bedarfsgerecht ausgestattet werden. Hierbei seien die Sockelbeträge von 30.000 € je Schule verpflichtend jeweils für die betreffenden Schulen zu verwenden. Die darüber hinausgehende Kopfpauschale könne dagegen gemäß den erstellten Medienbildungskonzepten bedarfsgerecht auf die verschiedenen Schulen verteilt werden. Die Verteilung der Gelder werde im Übrigen jeweils durch die Gremien zu beschließen sein. Die Verlegung der Glasfaserkabel habe im Übrigen der Landkreises vereinbarungsgemäß übernommen und werde unabhängig vom Digitalpakt finanziert.

 

Auf AV Hohnholz´ Nachfrage bestätigt FBL Sander, dass den einzelnen Schulen aufgrund der Richtlinie lediglich der Sockelbetrag in Höhe von 30.000 € zustehe. Über die Verteilung des Restbetrages entscheide der Schulträger. Somit sei der von der Edewechter Oberschule benötigte Betrag in Höhe von 80.000 € von der Gesamtsumme nach Abzug der Sockelbeträge abzusetzen.

 

AV Hohnholz bittet, künftig regelmäßig aufzuzeigen, für welche Schulen bereits welche Fördergelder abgerufen wurden und welche Bedarfe für die einzelnen Schulen noch bestehen.

 

Auf RF Taegers Nachfrage führt FBL Sander aus, wenn das Medienkonzept der OBS Edewecht die Voraussetzungen erfülle, könnten Fördergelder für diese Schule bereits zeitnah in 2020 beantragt und abgerufen werden.

 

Sodann unterbreitet der Ausschuss dem VA folgenden geänderten