Beschlussvorschlag:

  1. Aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung soll

a)    für den sich aus der Anlage Nr. 4 der Beschlussvorlage zu TOP 9 der Sitzung des Bauausschusses am 19.11.2019 ergebenden Bereich eine 22. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 durchgeführt und

b)    für den sich aus der Anlage Nr. 2 der Beschlussvorlage zu TOP 9 der Sitzung des Bauausschusses am 19.11.2019 ergebenden Bereich der Bebauungsplan Nr. 198 „nördlich Gartenstraße“ in Jeddeloh II aufgestellt werden.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Bürgerinformation durchzuführen und die Ergebnisse hieraus in einem entsprechenden Vorentwurf einzuarbeiten. Dieser ist zur Vorbereitung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der nächsten Sitzung des Bauausschusses zur Beratung vorzulegen.

 


Zunächst erläutert SGL Knorr den Beschlussvorschlag. RH Brunßen erklärt, dass die Fraktion dieses Vorhaben unterstützt. Er bittet jedoch darum, dass die Auswirkungen auf die soziale Infrastruktur vor der Umsetzung betrachtet werden.

Auch RH Vehndel spricht sich für die Ausweisung von Wohnbauflächen in Jeddeloh II aus. Insbesondere für die Dorfentwicklung und Vereine sei eine Schaffung von Bauplätzen notwendig, um die jungen Menschen in Jeddeloh II zu halten. Er verweist hierbei auch auf die Ausführungen zum TOP 6. Ebenfalls sieht RH Bekaan das Positive für die Ortschaft Jeddeloh II. Er weist jedoch darauf hin, dass für das Baugebiet frühzeitig ein Konzept entwickelt werden sollte, das die schrittweise Vergabe beinhaltet. Hierauf erwidert BMin Lausch, dass zeitnah eine Bürgerinformation erfolgen soll, um so die Mitwirkung der Bürger an der Konzeptentwicklung zu ermöglichen.

RH Erhardt hält es für nicht schlüssig, dass das Vereinsleben über Wohnbebauungsflächen reguliert werden soll. Dies könne kein Argument für einen weiteren Flächenverbrauch sein. Er plädiert gegen die Ausweisung von neuen Wohnbauflächen. Es müsse von der Vorstellung des dauerhaften Wachstums Abstand genommen werden. Die Möglichkeiten der Innenentwicklung und der Weiternutzung von Bestandsimmobilien müssten endlich genutzt werden.

FBL Torkel erläutert, dass bei der Schaffung von Wohnbauflächen in diesem Gebiet schrittweise vorgegangen werden soll. Die Grundstücke würden in mehreren Abschnitten über einen längeren Zeitraum vergeben werden. Zusammen mit den vom Rat zu erarbeitenden Vergabekriterien, sei es dann auch möglich, das Ziel der Schaffung von Baumöglichkeiten für die örtliche Bevölkerung zu stärken.

 

Die UWG spreche sich grundsätzlich gegen die Bebauung auf grünen Wiesen aus, erklärt RH Apitzsch. Er erinnert nochmal an die letzte Sitzung des Landwirtschaft- und Umweltschutzausschusses, wonach alle Entscheidungen der Gremien im Sinne des Umweltschutzes erfolgen sollen. Seines Erachtens wäre eine Lückenbebauung in Jeddeloh II oder gegebenenfalls ein paar weniger Bauplätze direkt an der Hofstelle in diesem Gebiet für die Umwelt verträglicher. Eine Flächenbebauung lehnt er dagegen ab.

 

RH Bekaan erwidert, dass er die junge Bevölkerung vor Augen habe und diese unterstützen möchte. In diesem Zusammenhang weist er daraufhin, dass nicht alle Bauplätze auf einmal vergeben werden müssen, sondern nur nach Bedarf eine Vergabe erfolgen sollte. Ebenfalls verdeutlicht RH Bekaan, dass in jeder Bauernschaft eine moderate Entwicklung vorangetrieben werden muss.

 

Diese Aussage findet Zustimmung bei RH Oetje. Er sieht Jeddeloh II als aufstrebende Dorfgemeinschaft. Ferner erkundigt er sich, ob die Ausfahrt an der Wischenstraße beibehalten werden soll. Dies wird von FBL Torkel bestätigt, da hier weiterhin insbesondere die Erschließung der Bestandsbebauung erfolgen solle.

 

RH Erhardt erklärt, dass zum Bauen keine Neubaugebiete geschaffen werden müssen. Es werden bereits alte Gebäude abgerissen, um dort neue zu errichten. Dies reiche aus, um den Bedarf zu decken. RH Eiskamp erläutert, dass für ihn zwischen einer Flächenbebauung oder Lückenbebauung für die Umwelt kein großer Unterschied besteht. Er erkundigt sich, inwieweit auch Mehrfamilienhäuser in diesem Baugebiet geplant seien und dieses Thema vorab mit den Einwohnern besprochen wird. BMin Lausch führt hierzu aus, dass gerade auch der Aspekt der Bebauungsdichte in der von ihr angesprochenen Bürgerversammlung erörtert werden sollte.

 

RH Eiskamp gibt die Anregung, eine Faustregel bezüglich des sozialen Wohnungsbaues für alle Dörfer aufzustellen. So könnte der soziale Wohnungsbau sichergestellt und eine Gleichberechtigung zwischen den Ortschaften gewährleistet werden. RH Bekaan merkt dazu an, dass beim sozialen Wohnungsbau und Mehrfamilienhäusern die Bevölkerung immer frühzeitig einbezogen werden sollte.

 

RH Krause findet den sozialen Wohnungsbau wichtig und fragt RH Erhardt wie die Bündnis 90/Die Grünen den sozialen Wohnungsbau unterstützen möchten, wenn keine neuen Baugebiete geschaffen werden.

RH Vehndel hält die Schaffung von Wohnbauflächen für sinnvoll, da die Bevölkerung stetig wächst und entsprechender Wohnraum benötigt wird. Durch die schrittweise Erschließung dieser Bauflächen kann der Wohnraum sehr moderat geschaffen werden.

 

RH Kaptein weist darauf hin, dass auch andere Ortschaften das Problem mit fehlendem Wohnraum haben. Alte Häuser abzureißen und auf diesen Flächen neu zu bauen, reiche insgesamt nicht aus, da die Bevölkerungszahlen wachsen. Ebenfalls ergänzt RH Kaptein, dass bezahlbarer Wohnraum nur gewährleistet werden kann, wenn eine entsprechende Anzahl an Wohnungen/Wohnhäuser vorhanden sei.

 

AV Exner erkundigt sich, ob die Information für die Öffentlichkeit vor der Erarbeitung der Vorentwürfe oder gleichzeitig damit erfolgen soll. BMin Lausch erklärt, dass als erster Schritt die Bürgerinformation erfolgen solle. Der Beschlussvorschlag sollte diesen Aspekt daher berücksichtigen.

 

AV Exner erklärt abschließend, dass auch Mehrparteienhäuser mit vier bis fünf Einheiten für junge sowie ältere Menschen in den Bauerschaften wichtig seien, um den Bürgern/Innen die Möglichkeit zu bieten in den Ortschaften zu bleiben. BMin Lausch wird dieses Thema in der Bürgerinformation vortragen.

Abschließend unterbreitet der Bauausschuss dem Verwaltungsausschuss folgenden geänderten