Beschlussvorschlag:

Dem Schützenverein Wildenloh wird für die Anschaffung einer elektronischen Scheibenanlage sowie für die energetische Erneuerung der Beleuchtung der Schießanlage eine Zuwendung in Höhe von einem Drittel der nachgewiesenen Kosten, maximal jedoch 10.300,- €, bewilligt. Die Bewilligung erfolgt unter der Voraussetzung, dass ebenfalls Förderungen durch den Landessportbund und den Landkreis Ammerland gewährt werden. Die notwendigen Finanzmittel sind für das Haushaltsjahr 2020 einzuplanen. Nach Abschluss der Arbeiten ist der Verwaltung ein Verwendungsnachweis vorzulegen   

 


AV Pophanken führt aus, er sei als 1. Vorsitzender des Schützenvereins Wildenloh e. V. rein rechtlich nicht an der Mitwirkung zu diesem Tagesordnungspunkt gehindert, gebe jedoch vorsichtshalber den Vorsitz zu diesem Tagesordnungspunkt an seine Vertreterin, RF Hinrichs, ab und verfolge die Beratung und Beschlussfassung aus dem Zuhörerbereich.

 

Nach Erläuterung der Beschlussvorlage durch SGL Schöbel kündigt RH Apitzsch  aus grundsätzlichen Erwägungen seine Enthaltung zur vorgeschlagenen Beschlussfassung an. Er verstehe jedoch, dass der Verein seine Möglichkeiten denen anderer Vereine anpassen wolle und müsse.

 

RH von Aschwege spricht sich für die vorgeschlagene Beschlussfassung aus, weil eine gute Ausstattung von Vereinen Mannschaftsbildungen und gute Leistungen auch auf überregionaler Ebene fördere.

 

Sodann unterbreitet der Ausschuss dem VA folgenden