Beschlussvorschlag:

Für den Ausbau des Breeweges in Edewecht soll auf der Grundlage der in der Sitzung des Straßen- und Wegeausschusses vom 29.10.2019 erörterten Rahmenbedingungen ein Antrag an die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr auf Aufnahme in das Jahresbauprogramm 2021 gestellt werden.

 


Erster GR Torkel erläutert die Beschlussvorlage und verdeutlicht auf RH Erhardts und RH Bekaans Nachfragen, die Geschwindigkeitsbegrenzung vor der Edewechter Oberschule bleibe auch nach der Maßnahme unverändert bestehen. Gleiches gelte für die Geschwindigkeitsreduzierungen auf der Holljestraße in ihrer gesamten Länge.

 

RH Erhardt beurteilt den Zustand des Breeweges als noch nicht gravierend schlecht und präferiert zudem einen Rückbau des Breeweges nach Art der Holljestraße. Zwar sei eine solche Maßnahme nicht förderfähig, der Verkehr könne dann jedoch durch Einrichtung einer Tempo-30-Zone auf der gesamten Länge deutlich beruhigt werden.

 

RH Korte spricht sich für die vorgeschlagene Beschlussfassung aus. Die Chance auf eine hohe Förderung solle wahrgenommen werden, um die Straße in einen guten Ausbauzustand mit dann beidseitig breiteren Nebenanlagen versetzen zu können.

 

Auf RH Oetjes Nachfrage führt Erster GR Torkel aus, die Detailplanung des Straßenausbaus werde zu einem späteren Zeitpunkt vom Fachbüro vorgestellt. Ein Rückbau der Fahrbahn auf 5,5 m auch im Bereich der Schule erscheine jedoch nicht ratsam, weil ein Busverkehr für rd. 600 SchülerInnen auf einer Straße mit einer Breite von etwa 6,0 m besser zu gewährleisten sei.

 

Letztlich unterbreitet der Ausschuss dem VA folgenden